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Dringliche Motion Nr. 2024-328 von Urs Rölli, FDP, und Mitunterzeichnenden: Zur Schaffung von Gewerbeflächen für Arbeitsplätze in «horw mitte» Teil Ost. Der neue Bebauungsplan ist entsprechend auszuführen.

Nummer
2024-328
Geschäftsart
Dringliche Motion
Status
Angenommen
Datum
22. Mai 2024
Verfasser/Beteiligte
Biese Jürg (Mitunterzeichner/-in), Lindegger Yvonne (Mitunterzeichner/-in), Maissen Stefan (Mitunterzeichner/-in), Schoch Francesca (Mitunterzeichner/-in), von Glutz Reto (Mitunterzeichner/-in)

Urs Rölli, FDP (Erstunterzeichner/in)
Ruth Strässle-Erismann, FDP (Mitunterzeichner/in)

Beschreibung

Eingegangen am 22. Mai 2024
Entgegengenommen am 27. Juni 2024

Mit der Interpellation Nr. 2023-771 von Urs Rölli, FDP, und Mitunterzeichnende wurden Fragen bezüglich der Entwicklung und Umsetzung von Arbeitsplätzen in «horw mitte» gestellt.

Das Fazit zu Ziffer 2 lautet:
«In den bisher überbauten Baufeldern und Baubereichen sind wesentlich weniger gewerbliche Flächen und damit Arbeitsplätze realisiert worden, als dies gemäss Bebauungskonzept 2012 angenommen wurde und möglich gewesen wäre.»

lm Moment plant die Gemeinde Horw - mit Aufhebung und Genehmigung des Bebauungsplans «Zentrumszone Bahnhof Horw (inkl. Phase 1, B+A 1694)» und die «Festsetzung Bebauungsplan Zentrumszone Bahnhof Horw – Teil Ost / West» - eine Weiterentwicklung. Unter Ziffer 4.2 ist die Änderung sowie öffentliche Auflage, Beschluss- und Genehmigungsverfahren vorgesehen vom 1. Quartal 2023 bis 4. Quartal 2024.

Jetzt bietet sich die Chance, das Verpasste nachzuholen und fehlende Gewerbeflächen verbindlich festzulegen. Unter Ziffer 3. a) wurde folgendes festgehalten:
«Die raumplanerischen Instrumente (Ortsplanung und Sondernutzungspläne) bilden die Grundlage für die Steuerung zwischen Wohn- und Gewerbeanteil. «…...» Grundsätzlich ist es möglich, mit der bevorstehenden Teilrevision der Bebauungspläne einen Mindestanteil an gewerblichen Nutzflächen verbindlich festzulegen.»

Die Nachfrage nach grösserer und zusammenhängender Fläche ist auch in Horw vorhanden, aber geeignete Flächen fehlen. Es droht eine Abwanderung von innovativen Firmen.

Ein höherer Anteil an Arbeitsplätzen führt auch zu einem attraktiveren Mix an Dienstleistungsangeboten (z.B. Gastronomie), da einige hundert Arbeitsplätze eine entsprechende Nachfrage auslösen. Davon profitieren auch die zukünftigen Bewohner und die angrenzenden Quartiere.

Der Standort am Bahnhof – mit teilweise 7,5 Minuten-Takt der Zentralbahn von und nach Luzern – und der zukünftige Bushof sind ideale Voraussetzungen dazu.

Wir sehen folgende Ziele / Möglichkeiten bezüglich Arbeitsplätze in «horw mitte»:

  • Verstärkte Förderung des Angebotes von quantitativen und qualitativen Gewerbeflächen soll verbindlich festgelegt werden.
  • Grössere zusammenhängende Gewerbeflächen ausscheiden.
  • Bei der Zentrumszone Bahnhof Ost sollen Gewerbeflächen neben Erdgeschoss auch in den oberen Geschossen, mindestens im 1. OG, bevorzugt aber bis zum 3. oder 4. OG, geprüft und mit den Grundeigentümern verhandelt werden.
  • Allenfalls die Gebäude, ausgenommen Hochhaus, um eines, maximal zwei Stockwerke zu erhöhen.
  • Eine Zusammenarbeit / Unterstützung mit der «Wirtschaftsförderung Luzern» für die Unternehmensentwicklung im Bereich «Zentrumszone Bahnhof Horw» zu evaluieren bzw. zu vertiefen.

Wir fordern den Gemeinderat auf, den Bebauungsplan «horw mitte», mindestens Teil Ost, in diesem Sinne zu überarbeiten, die rechtlichen Grundlagen (Bau- und Zonenreglement, allfällige Sonderbauvorschriften) zu schaffen bzw. anzupassen, sowie einen Planungsbericht zuhanden des Einwohnerrats – sofern nötig der Horwer Stimmbevölkerung – zu verfassen.

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Datum Sitzung