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Postulat Nr. 2024-776 von Sofia Galbraith, L20, und Mitunterzeichnenden: Verkehrssicherheit Stirnrütistrasse

Nummer
2024-776
Geschäftsart
Postulat
Status
Eingereicht
Datum
31. Januar 2024
Verfasser/Beteiligte
Galbraith Sofia (Erstunterzeichner/-in), Bucher Lukas (Mitunterzeichner/-in), Georgy Roger (Mitunterzeichner/-in), Heeb Jonas (Mitunterzeichner/-in), Matter Frank (Mitunterzeichner/-in), Nater Eliane (Mitunterzeichner/-in), Peter Philipp (Mitunterzeichner/-in), Schemm Noel (Mitunterzeichner/-in), Stampfli Hans (Mitunterzeichner/-in), von Glutz Reto (Mitunterzeichner/-in)
Beschreibung

Aufgrund Ihrer schriftlichen Antworten vom 6. Juli 2023 zur Interpellation Nr. 2023-767 von Sofia Galbraith, L20, und Mitunterzeichnenden: Verkehrssicherheit Schulweg Stirnrüti, möchte ich nochmals mit einem Postulat nachfassen, da mir auch aus meinem Stirnrüti-Quartier viele gefährliche Situationen zu Ohren gekommen sind. Zusätzlich wird eine Erhöhung des Verkehrsaufkommens erwartet durch die regen Bautätigkeiten der Verdichtung in Horw oder in unmittelbarer Nähe von Horw.

Dieses Postulat betrifft nicht nur die Verkehrssicherheit Schulweg Stirnrüti, sondern auch die Sicherheit aller Bewohnerinnen und Bewohner aus dem Quartier sowie deren Besucherinnen und Besucher, die insbesondere mit dem Velo unterwegs sind.

Die Verkehrssicherheit aller, nicht nur der Kinder, die den Veloweg ins Quartier Stirnrüti beim Abschnitt nach der Steigung vom Kreisel Wegscheide Richtung Felmis kommend oder von der Zumhofstrasse kommend nehmen, ist nicht gegeben. Besonders die Einmündung auf die Kastanienbaumstrasse (Abb. 1 unten), nach dem Ende des separat geführten Velowegs parallel zu dieser, ist für alle Velofahrenden gefährlich (siehe Ziff. 1. bis 5. unten; in der Abbildung 1 markiert). Hier fehlt eindeutig eine Signalisation (insbesondere für Ortsunkundige), dass an der engsten Stelle der Strasse plötzlich Velofahrende auf die Strasse einmünden und dies bei einer erlaubten Geschwindigkeit von 60 km/h aus beiden Richtungen für den Autoverkehr! Allzu häufig wurden Velofahrende, die plötzlich unmittelbar in die Fahrbahn einmünden, durch die Bepflanzung zwischen Strasse und Veloweg als Verkehrsteilnehmende nicht bemerkt.

Direkt nach dieser Einmündung des Velowegs auf die Kastanienbaumstrasse befindet sich ein Fussgängerüberweg (Abb. 2 unten) und auf der rechten Seite in unmittelbarer Nähe befindet sich die Bushaltestelle «Hofrüti» (Abb. 3 unten).

Zu bemerken ist, dass sogar die erlaubte Geschwindigkeit in diesem Abschnitt (ab Markierung Nr. 5 unten) noch von 50 km/h auf 60 km/h erhöht wird und die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit häufig 60 km/h überschreitet. Ausserdem entstehen dort auf Höhe der Einmündung des Velowegs und in die Kastanienbaumstrasse durch die Bushaltestelle zusätzlich auch noch Überholsituationen!

Dieser Abschnitt ist in mehrfacher Hinsicht gefährlich für alle Velofahrende, Alt und Jung, die mit dem Velo von der Schule Hofmatt, Zentrum oder Allmend über die Zumhofstrasse zurück ins Quartier fahren:

  1. Bei der Einmündung des separaten parallel zur Strasse verlaufenden Veloweges an der Stelle (Nr. 1 unten) auf die Kastanienbaumstrasse
  1. ist es enger als davor auf der Kastanienbaumstrasse. Das bedeutet: Autofahrende bei Gegenverkehr sind dazu geneigt, den Velostreifen zu überfahren.
  2. besteht kein Hinweisschild für die Autofahrenden, dass Velos auf die Strasse einmünden.
  3. wird kurz davor erlaubt, die Geschwindigkeit von 50 auf 60 km/h zu erhöhen (Nr. 5 unten), so dass Autofahrende (oft über 60 km/h hinaus) beschleunigen.

 

  1. Kurz nach der Einmündung
  1. bildet der Fussgängerüberweg (Nr. 2 unten) eine weitere Gefahrenstelle, auf die alle Verkehrsteilnehmenden achten müssen.
  2. folgt die Bushaltestelle «Hofrüti» (Nr. 3 unten), wo die Übersichtlichkeit der Strasse bei haltendem Bus erheblich beeinträchtigt ist.
  3. setzen Autofahrende zum Überholen an und gefährden dabei den aus dem Quartier kommenden Verkehr, der einmünden will und freie Fahrt hat - dies zudem an der engsten Stelle der Strasse!

 

  1. Beim Abbiegen in die Stirnrütistrasse (Nr. 4 unten)
  1. muss der Gegenverkehr mit der Geschwindigkeit von mindestens 60 km/h berücksichtigt werden. Dies ist für alle Velofahrenden eine heikle Situation; jüngere Verkehrsteilnehmende sind damit überfordert;
  2. müssen die Velofahrenden im Fall von Gegenverkehr auf der Fahrbahn absteigen und den Gegenverkehr abwarten, was zu gefährlichen Situationen mitten auf der Strasse führt. Wie erwähnt beträgt die erlaubte Geschwindigkeit in beide Richtungen 60 km/h.

Für eine zeitnahe Prüfung dieser Anliegen danken wir.

Fraktion
L20-Fraktion des Einwohnerrates

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