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Motion Nr. 278/2013 von Thomas Zemp, CVP, und Mitunterzeichnenden: Reglement Feuerwerke

Nummer
278/2013
Geschäftsart
Motion
Status
Abgeschrieben
Datum
21. Januar 2013
Verfasser/Beteiligte
Thomas Zemp (Erstunterzeichner/in)
Raphael Dali (Mitunterzeichner/in)
Esther Dissler (Mitunterzeichner/in)
Roger Eichmann (Mitunterzeichner/in)
Jürg Luthiger (Mitunterzeichner/in)
Heiri Niederberger (Mitunterzeichner/in)
Rita Sommerhalder (Mitunterzeichner/in)
Beschreibung
Motion Nr. 278/2013
Reglement Feuerwerke
Zemp Thomas, CVP, und Mitunterzeichnende

Eingegangen am 21. Januar 2013
Mit 16:9 Stimmen überwiesen am 23. Mai 2013
Mit 15 : 11 Stimmen abgeschrieben am 29. September 2016

Das Abbrennen von Feuerwerk erfreut sich grosser Beliebtheit und beschränkt sich schon lange nicht nur auf Silvester und den 1. August. So schön die Feuerwerke fürs Auge sein können, so negativ können Anwohner und Tiere die oftmals damit verbundene Geräuschkulisse empfinden. Vielen Besitzerinnen und Besitzern von Haustieren wäre bereits geholfen, wenn sie wenigstens im Voraus wüssten, dass ein Feuerwerk gezündet wird.

Die eidgenössische Sprengstoffgesetzgebung regelt grundsätzlich den Umgang mit Sprengstoffen, dies gilt jedoch nicht für den Endverbraucher. Es besteht ein absichtlicher Regelungsspielraum für die Kantone. Der Kanton Luzern erliess bis heute keine gesamtkantonale Regelung und wird es in absehbarer Zeit auch nicht tun. Nachdem aber verschiedene Gemeinden das gleiche Problem haben und eine Praxis für Bewilligungen von Feuerwerken suchen, hat der Verband Luzerner Gemeinden ein Musterreglement entworfen.

Mit vorliegender Motion wird der Gemeinderat beauftragt, eine gesetzliche Grundlage (z.B. Reglement) vorzubereiten und dem Einwohnerrat zur Beratung vorzulegen. Ziel ist es, dass für das Abbrennen von Feuerwerk im Minimum eine Meldepflicht eingeführt wird, so dass Feuerwerksaktivitäten online publiziert werden können.
Fraktion
Die Mitte/GLP-Fraktion des Einwohnerrates

Zugehörige Objekte

Datum Sitzung