Dringliche Motion Nr. 276/2012
Planungsbericht "Information aus Gemeindeverbänden und Instruktion der Delegierten"
Zemp Thomas, CVP
Eingegangen am 5. Dezember 2012
Nicht überwiesen am 24. Januar 2013
Gemäss Gemeindeordnung Art. 26 Abs. c wählt der Einwohnerrat auf Antrag des Gemeinderates die Arbeitgebervertreterinnen und -vertreter in das Leitungsorgan der Pensionskasse, die Delegierten in die Gemeindeverbände und in die Organe von Gemeindeverträgen. Nachfolgend der Einfachheit halber nur noch Delegierte genannt.
Konsequenterweise muss es dem Einwohnerrat als zuständige Behörde obliegen, den Delegierten die wichtigsten Ziele vorzugeben, die sie im Gremium, in welches sie delegiert wurden, zu verfolgen haben. Die Delegierten ihrerseits haben den Einwohnerrat über die Planungen und Tätigkeiten des Gremiums, in das sie delegiert wurden, zu informieren. Vor wichtigen Beschlüssen muss der Einwohnerrat die Möglichkeit haben, die Delegierten für die Abstimmung zu instruieren.
Dieser politische Steuerungsprozess ist im Übrigen auch in den Statuten diverser Gemeindeverbände explizit vorgesehen.
Die Vergangenheit zeigt nun aber, dass der Einwohnerrat wenig bis gar nicht miteinbezogen wird. Das scheint mir im Widerspruch zur Gemeindeordnung zu stehen. Vor dem Hintergrund, dass Gemeindeverbände heute wesentliche Aufgaben wahrnehmen (mit entsprechenden Verpflichtungen und Kostenfolgen für die Gemeinde) und zudem rechtsetzende Erlasse beschliessen können, ist das problematisch.
Der Gemeinderat wird mit vorliegender Motion beauftragt:
- unverzüglich sämtliche Informationen und Unterlagen, die den Delegierte der Gemeindeverbänden zur Verfügung stehen, auf dem Intranet für alle Mitglieder des Einwohnerrates zugänglich abzulegen.
- im Rahmen eines Planungsberichtes aufzuzeigen, wie die politische Steuerung erfolgen soll. Insbesondere wie der Informationsfluss von den Delegierten zum Einwohnerrat erfolgt; wie die Zielvorgabe an die Delegierten durch den Einwohnerrat erfolgt; wie die Instruktion der Delegierten durch den Einwohnerrat erfolgt.