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Postulat Nr. 2023-763 von Philipp Peter, L20, und Mitunterzeichnenden: Stärkung der Horwer Volksschule und der Zusammenarbeit durch eine passende Organisationsform der Schulleitungen

Nummer
2023-763
Geschäftsart
Postulat
Status
Angenommen
Datum
14. Februar 2023
Verfasser/Beteiligte
Peter Philipp (Erstunterzeichner/-in), Barmet Pius (Mitunterzeichner/-in), Bucher Lukas (Mitunterzeichner/-in), Fallet André (Mitunterzeichner/-in), Galbraith Sofia (Mitunterzeichner/-in), Heeb Jonas (Mitunterzeichner/-in), Lehner Larissa (Mitunterzeichner/-in), Luthiger Daniela (Mitunterzeichner/-in), Matter Frank (Mitunterzeichner/-in), Nater Eliane (Mitunterzeichner/-in), Schemm Noel (Mitunterzeichner/-in), Schwegler Charlotte (Mitunterzeichner/-in), Steiger Urs (Mitunterzeichner/-in), Wiest Marc (Mitunterzeichner/-in)
Beschreibung

Eingegangen am 14. Februar 2023
Entgegengenommen am 29. Juni 2023

Seit einigen Jahren werden die Horwer Schulen von Schulleitungen nach Schulstufen und Schuleinheiten geführt. Während die 13 Horwer Kindergärten von einer Schulleiterin über die ganze Gemeinde hinweg geleitet werden, sind alle anderen Schuleinheiten je nach Standort einem Schulleiter unterstellt. Obwohl die Horwer Schulen von gut qualifizierten Personen geführt werden, kommt das Organisationssystem inzwischen auch an seine Grenzen.

Mit der Einführung des Lehrplans 21 in den Luzerner Volksschulen im Schuljahr 17/18, kamen grosse Veränderungen und Erneuerungen auf unsere Schulen zu. Eine der grössten Veränderungen war die Zusammenführung von Kindergarten und Primarschule innerhalb des gleichen inhaltlichen Rahmens; des neuen Lehrplans. Seither wird die Volksschule in drei Zyklen geplant und nicht mehr in den alten Schulformen gedacht:

Zyklus 1: 4–8-Jährige (vorher: Kindergarten bis 2. Primarschule)

Zyklus 2: 8–12-Jährige (vorher: 3.-6. Primarschule)

Zyklus 3: 12–15-Jährige (vorher: 1.-3. Sekundarschule)

Insbesondere innerhalb der Zyklen, aber auch über diese hinweg, sind eine enge Zusammenarbeit, regelmässige Planungssitzungen und eine fortlaufende Entwicklung des gemeinsamen pädagogischen Verständnisses unverzichtbar. Kompetenzen und Lerninhalte werden in langjährigen Bögen, beginnend mit dem ersten Kindergartenjahr und endend mit dem letzten Volksschuljahr, angelegt. Nur so kann die Volksschule für die Kinder kohärent in einem Guss ohne Brüche und belastende Übergänge gestaltet werden.

Wie soll dies reibungslos möglich sein, wenn Lehrpersonen innerhalb der gleichen Schule zwei getrennten Organisationseinheiten unterstellt sind? Wenn die Organisationsform so angelegt ist, dass Sitzungen getrennt stattfinden, Unterrichtsentwicklung, Beurteilungssysteme, Projekte und Weiterbildungen nicht per se gemeinsam angegangen werden? Stehen dann Bürokratie und System der alltäglichen Arbeit und Qualität nicht eher im Weg?

Seit einigen Jahren beschweren sich immer mehr Lehrpersonen über diesen Zustand. Gerne würden sie enger im ersten Zyklus zusammenarbeiten und dadurch nicht nur den Übergang vom Kindergarten in die erste Klasse entschärfen, sondern inhaltlich und konzeptionell zusammenwachsen. Vor Kurzem wurde sogar der Lehrerinnen- und Lehrerverband gewerkschaftlich mit diesem Thema vorstellig.

Kindergartenlehrpersonen nehmen inzwischen sogar freiwillig und unbezahlt an Sitzungen der Primarlehrpersonen des eigenen Schulhauses teil, weil ihnen der Informationsfluss und die Zusammenarbeit zum Wohle der Kinder und die pädagogische Qualität ihrer Arbeit am Herzen liegen.

An dieser Stelle soll betont werden, dass weder die Qualität der Horwer Schulen noch die hohe Qualität der Arbeit der Schulleiterinnen und Schulleiter in Frage gestellt wird.
Wir bitten den Gemeinderat zu prüfen, ob im Rahmen möglicher personeller Veränderungen oder Pensionierungen auch die Organisationsform der Schulleitungen so angepasst werden kann, dass die Kindergärten zusammen mit der restlichen Primarschule den gleichen organisatorischen Einheiten zugewiesen werden können. Dazu gehört, dass

  • Kindergärten auf Schularealen von den Schulleitungen der jeweiligen Schuleinheiten geführt werden können.
  • Quartierkindergärten einer Schuleinheit mit entsprechender Schulleitung zugewiesen werden können.

Durch ein gemeinsames Leitungsdach sollen die Lehrpersonen der jeweiligen Zyklen enger zusammenarbeiten können und die Kommunikation nach innen und aussen einfacher werden.

Fraktion
L20-Fraktion des Einwohnerrates

Zugehörige Objekte

Datum Sitzung