Dringliche Interpellation Nr. 2022-747 von Daniela Luthiger, Die Mitte, und Mitunterzeichnenden: Unterbringung und Betreuung von Kriegsflüchtlingen der Ukraine
- Nummer
- 2022-747
- Geschäftsart
- Dringliche Interpellation
- Status
- Beantwortet
- Datum
- 11. März 2022
- Verfasser/Beteiligte
- Beck Bertschmann Bettina (Mitunterzeichner/-in), Camenzind Leo (Mitunterzeichner/-in)
Daniela Luthiger, Die Mitte (Erstunterzeichner/in)
Pius Barmet, GLP (Mitunterzeichner/in)
Toni Portmann, Die Mitte (Mitunterzeichner/in) - Beschreibung
Eingegangen am 11. März 2022
Schriftlich beantwortet am 7. April 2022Der Krieg in der Ukraine und die damit verbundene humanitäre Tragödie führt zu einem Ausmass von Flüchtlingsbewegungen, welche es in Europa seit dem zweiten Weltkrieg nicht mehr gab. Der Regierungsrat vom Kanton Luzern bereitet mit Hochdruck die Unterbringung und Betreuung von Kriegsflüchtlingen im Kanton Luzern vor. In diesem Zusammenhang lädt der Regierungsrat die Gemeinden ein, freie Unterbringungsmöglichkeiten den kantonalen Behörden zur Kenntnis zu bringen. Er bringt auch zum Ausdruck, dass eine solche Herausforderung nicht allein mit den Verwaltungsangestellten bewältigt werden kann, es gilt auch die Solidarität der Gesellschaft zu nutzen und einzubeziehen.
Die Betroffenheit und Anteilnahme der Horwer Bevölkerung gegenüber der Situation von Kriegsflüchtlingen der Ukraine ist gross und sie bekundet die Bereitschaft, diese solidarisch zu unterstützen.
Vor diesem Hintergrund richten die Interpellantin und die Unterzeichnenden daher die folgenden Fragen an den Gemeinderat:
- Welche Möglichkeiten hat die Gemeinde Horw, um Flüchtlinge in gemeindeeigenen Gebäuden aufzunehmen?
- Wie können die Hilfsangebote von Privatpersonen aus Horw zugeordnet und unterstützt werden?
- Wie wird die Gemeinde Horw mit den Pfarreien, geeigneten Vereinen und weiteren sozialen Institutionen die Betreuung und Unterstützung der Flüchtlinge koordinieren?
- Wie viele ukrainische Staatsangehörige leben in der Gemeinde Horw? Wie kann die Gemeinde Horw diese bei der Unterbringung von Verwandten und Bekannten, die aus der Ukraine flüchten, unterstützen?
- Inwieweit kann die Gemeinde in Horw wohnhafte ukrainische Staatsangehörige bzw. ukrainisch bzw. russisch sprechende Personen für die Betreuung der Flüchtlinge beiziehen?
- Welche Vorkehrungen sind vorgesehen, um die geflüchteten ukrainischen Kinder und Jugendlichen an der Volksschulbildung und an Freizeitaktivitäten teilhaben zu lassen?
Die Interpellantin und die Unterzeichnenden danken dem Gemeinderat für die Abklärungen und Beantwortung dieser Fragen.
Zugehörige Objekte
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| Schriftliche_Beantwortung_IP_747_Unterbringung_und_Betreuung_von_Kriegsfluchtlingen_der_Ukraine.pdf (PDF, 232 kB) | Download | 0 | Schriftliche_Beantwortung_IP_747_Unterbringung_und_Betreuung_von_Kriegsfluchtlingen_der_Ukraine.pdf |
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