Kopfzeile

Bitte schliessen

Kontakt

Inhalt

Interpellation Nr. 2021-741 von Jürg Biese, FDP, und Mitunterzeichnenden: Baugesuche Krienser- und Brändistrasse vom 6. Dezember 2021

Nummer
2021-741
Geschäftsart
Interpellation
Status
Beantwortet
Datum
17. Dezember 2021
Verfasser/Beteiligte
Biese Jürg (Erstunterzeichner/-in), Bucher Lukas (Mitunterzeichner/-in), Galbraith Sofia (Mitunterzeichner/-in), Heeb Jonas (Mitunterzeichner/-in), Lehner Larissa (Mitunterzeichner/-in), Lindegger Yvonne (Mitunterzeichner/-in), Maissen Stefan (Mitunterzeichner/-in), Peter Philipp (Mitunterzeichner/-in), Schemm Noel (Mitunterzeichner/-in), Schoch Francesca (Mitunterzeichner/-in), Schwegler Charlotte (Mitunterzeichner/-in), Steiger Urs (Mitunterzeichner/-in), Strässle-Erismann Ruth (Mitunterzeichner/-in)

Tamino Müller, L20 (Mitunterzeichner/in)
Rita Wyss, L20 (Mitunterzeichner/in)

Beschreibung

Eingegangen am 17. Dezember 2021
Schriftlich beantwortet am 31. März 2022
​​​​​​​
Am 6. Dezember publizierte die Gemeinde die Baugesuche für «Parkplatzergänzungen mit Strassenanpassungen an der Krienserstrasse», zur «Optimierung des Knotens Langsamverkehr» und die «Behebung der Engstelle auf der Brändistrasse». Im Zusammenhang mit dem vom Gemeinderat am 22. Oktober 2020 verabschiedeten und vom Einwohnerrat am 4. Februar 2021 beratenen Räumlichen Entwicklungskonzept 2040 sowie dem am 29. April 2021 verabschiedeten Richtplan Fuss- und Veloverkehr und Massnahmenplanung werfen diese Baugesuche verschiedene Fragen auf.

Keiner der mit den vorgenannten Baugesuchen eingereichten Technischen Berichte nimmt in den Projektzielsetzungen Bezug auf das Räumliche Entwicklungskonzept (REK) 2040, welches die Ortsplanung, Siedlungsentwicklung und auch die Strassenraumgestaltung in den nächsten Jahrzehnten massgebend prägen wird, oder auf den verabschiedeten Richtplan Fuss- und Veloverkehr.

Ausgangslage Baugesuch Krienserstrasse

Gemäss REK 2040, Seite 42, soll die überdimensionierte Krienserstrasse zu einer Wohnstrasse mit begrünten Vorzonen umgestaltet sowie Gewerbe im Anschlussbereich zur Kantonsstrasse angesiedelt werden. Es soll eine Verkehrsberuhigung angestrebt, die Strassenbereite reduziert und dafür auf den Seiten breitere Gehbereiche für Fussgängerinnen und Fussgänger sowie die Möglichkeiten von Begrünungen ermöglicht werden. Dazu findet sich auf Seite 46 des REK 2040 auch eine Darstellung der Entwicklungsvorstellungen für die Krienserstrasse.

Alle diese Absichten des REK 2040 finden im Baugesuch vom 6. Dezember 2021 keine Berücksichtigung respektive sie sind darin nicht erkennbar. Im Gegenteil, im Technischen Bericht dazu wird als erste Projektzielsetzung die Errichtung von möglichst vielen Parkplätzen – es sollen 15 zusätzliche werden – genannt, welche somit im Widerspruch zur Zielsetzung einer Verkehrsberuhigung (mehr Parkplätze führen durch die regelmässigen Zu- und Wegfahrten nachgewiesenermassen zu Mehrverkehr) sowie einer Begrünung der seitlichen Bereiche stehen. Auch die Einmündungen werden verkehrsfreundlich gestaltet, was gegen eine Verkehrsberuhigung wirkt.

Fragen:

  1. Wieso fehlt der Bezug des nun eingereichten Bauvorhabens an der Krienserstrasse zum REK 2040?
  2. Was sind die Gründe, dass die öffentliche Mitwirkung sowie die öffentliche Auflage zur Teilrevision Ortsplanung Horw nicht abgewartet und berücksichtigt werden?
  3. Weshalb wird im Technischen Bericht zum Baugesuch kein Bezug zum verabschiedeten REK 2040 genommen?
  4. Wie wird der verwaltungsinterne Informationsaustausch sichergestellt, um Doppelspurigkeiten oder gar Ineffizienzen zu vermeiden?
  5. Wie beurteilt der Gemeinderat die Kompatibilität der mit dem Baugesuch vom 6. Dezember 2021 eingereichten Bauvorhaben mit den Entwicklungsabsichten des REK 2040?

Ausgangslage Baugesuche Knoten Langsamverkehr und Engstelle Brändistrasse

Anlässlich der Beratungen des Richtplans Fuss- und Veloverkehr und Massnahmenplanung (B+A Nr. 1671) wurde sowohl der verkehrstechnisch unglücklich gelöste Knoten zwischen dem Brändiweg, der Velovorzugsroute sowie der Verbindung zur Unterführung Brändi, wie auch die Engstelle auf der Brändistrasse besprochen. Während dabei für den Knoten um das Clubhaus herum noch keine definitive Lösung gefunden werden konnte, wurde bezüglich der Engstelle auf der Brändistrasse festgelegt, dass als erstes dafür gesorgt werden soll, die Hecken auf den Grundstücken korrekt zurückzuschneiden. In einem zweiten Schritt soll diese Engstelle Bestandteil einer neuen Massnahme M0 im Zusammenhang mit der Fahrrad-Hauptroute von Luzern/Kriens Richtung Horw sein, welche anlässlich der Beratung des Richtplans Fuss- und Veloverkehr an der Einwohnerratssitzung vom 29. April 2021 in Form einer Bemerkung einstimmig überwiesen wurde. Gemäss dieser soll der Gemeinderat in einem Konzept die Linienführung für die Velovorzugsachsen im Abschnitt Mattenhof/Allmend bis Ringstrasse (Süd) beidseits der Bahnlinie und diese querend aufzeigen. Das Konzept soll für diesen Abschnitt alternative Linienführungen, die notwendigen Kapazitäten sowie die Standardquerschnitte für die Fahrrad-Vorzugsachsen aufzeigen. Deshalb wurde auch der Antrag der L20, dass eine zusätzliche Netzlücke V-14 Querung/Unterführung Krienserstrasse-Horwerstrasse und Horwerstrasse-Wegmattstrasse als Verbindung Ost-West aufgeführt und im Plan abgebildet werden soll, mit deutlicher Mehrheit überwiesen.

Bei den nun aufliegenden Baugesuchen fehlt jeglicher Bezug zu den vorgenannten Bestrebungen des Richtplans Fuss- und Veloverkehr mit den darin geplanten Massnahmen respektive das Baugesuch löst zwar einen verkehrstechnisch heiklen Knoten, nimmt jedoch keinen Bezug auf das vom Einwohnerrat gewünschte übergeordnete Konzept für die Linienführung für die Velovorzugsachsen im Abschnitt Mattenhof/Allmend bis Ringstrasse (Süd), die aufzuzeigenden Querschnitte sowie die Überprüfung der Schliessung der erwähnten Netzlücke.

Fragen:

  1. Weshalb wird in den Technischen Berichten zu den Baugesuchen kein Bezug zum verabschiedeten Richtplan Fuss- und Veloverkehr genommen?
  2. Wie wird der verwaltungsinterne Informationsaustausch sichergestellt, um Doppelspurigkeiten oder gar Ineffizienzen zu vermeiden?
  3. Wie beurteilt der Gemeinderat die Kompatibilität der mit den Baugesuchen vom 6. Dezember 2021 eingereichten Bauvorhaben zum Knoten Langsamverkehr mit den vorgenannten, vom Rat in den Richtplan Fuss- und Veloverkehr überwiesenen Bemerkungen und Aufgaben?
  4. Weshalb versucht man nun, diesen Langsamverkehr-Knoten sowie die Engstelle (notabene wiederum mit einer Fahrbahneinengung, Markierung und Stele!) punktuell und ohne Berücksichtigung der übergeordneten Vorgaben und Konzepterarbeitung zu realisieren?
  5. Sind nach den geplanten baulichen Massnahmen weitere Anpassungen möglich oder entstehen sogar Konflikte daraus, sodass diese Anpassungen mit erheblichem Aufwand rückgängig gemacht werden müssten?
  6. Weshalb wird mit diesen Bauarbeiten nicht zugewartet bis ein übergeordnetes, gesamtheitliches Konzept vorliegt?
  7. Welche Möglichkeiten sieht der Gemeinderat, mit Hilfe provisorischer Massnahmen die Zeit bis zum Vorliegen der notwendigen Planungsgrundlagen aus dem REK 2040 zu überbrücken und damit dennoch einen Teil der Synergien mit dem aktuell laufenden Bauprojekt zu nutzen?
Fraktion
FDP-Fraktion des Einwohnerrates

Zugehörige Objekte

Name
Schriftliche_Beantwortung_IP_741_Baugesuche_Krienser-_und_Brandistrasse.pdf Download 0 Schriftliche_Beantwortung_IP_741_Baugesuche_Krienser-_und_Brandistrasse.pdf
Datum Sitzung