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Interpellation Nr. 2021-738 von Hans Stampfli, SVP, und Mitunterzeichnenden: Nichteinhaltung der Fristen bei Erteilung von Baubewilligungen

Nummer
2021-738
Geschäftsart
Interpellation
Status
Beantwortet
Datum
24. November 2021
Verfasser/Beteiligte
Stampfli Hans (Erstunterzeichner/-in), Eberhard Reto (Mitunterzeichner/-in), Georgy Roger (Mitunterzeichner/-in), von Glutz Reto (Mitunterzeichner/-in)

Antonio Simoes, SVP (Mitunterzeichner/in)

Beschreibung

Eingegangen am 24. November 2021
Schriftlich beantwortet am 31. März 2022

Die Interpellation Nr. 2019-698 wurde unbefriedigend beantwortet, da offenbar die Sistierung von Baugesuchen nicht erfasst wurde und der Kanton noch keine funktionale Lösung in eBAGE implementiert hatte. Ich erachte die Einhaltung der Fristen als einen wichtigen KPI und gehe davon aus, dass in den vergangenen zwei Jahren in dieser Hinsicht Fortschritte gemacht wurden.

Wie der Beantwortung der Interpellation Nr. 2019-698 zu entnehmen ist, werden die vom Regierungsrat vorgegebenen Fristen in Horw nicht immer eingehalten bzw. waren nicht entsprechend festzustellen. Diese Fristen für die Behandlung von Baugesuchen sind in der Planungs- und Bauverordnung (PBV § 63) wie folgt festgesetzt:

  • Bei vereinfachten Baubewilligungsverfahren nach § 198 PBG sind 80 Prozent der Fälle im Jahr innert 25 Arbeitstagen nach Eingang des Baugesuchs mit Entscheid abzuschliessen.
  • Bei ordentlichen Baubewilligungsverfahren sind 80 Prozent der Fälle im Jahr innert 40 Arbeitstagen nach Eingang des Baugesuchs mit Entscheid abzuschliessen.
  • Bei der Ermittlung der Behandlungsdauer der einzelnen Fälle sind die für die Behebung von gerügten Mängeln des Baugesuchs benötigten Arbeitstage und solche während Sistierungen nicht mitzurechnen.

Wir möchten deshalb vom Gemeinderat wissen, wie die aktuellen Verhältnisse in Horw sind und bitten um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele vereinfachte Baugesuche wurden während den letzten 3 Jahren (2019, 2020, 2021) in Horw eingereicht und ein vereinfachtes Verfahren eröffnet?
  2. Welcher Prozentsatz davon wurde innert der ordentlichen Frist von 25 Arbeitstagen abgeschlossen (Versanddatum)? Wie lange dauerten die Verfahren, welche nicht fristgerecht abgeschlossen wurden (Anzahl aufgeschlüsselt in Arbeitswochen)?
  3. Wie viele ordentliche Baugesuche wurden während den letzten 3 Jahren (2019, 2020, 2021) in Horw eingereicht und ein ordentliches Verfahren eröffnet?
  4. Welcher Prozentsatz davon wurde innert der ordentlichen Frist von 40 Arbeitstagen abgeschlossen (Versanddatum)? Wie lange dauerten die Verfahren, welche nicht fristgerecht abgeschlossen wurden (Anzahl aufgeschlüsselt in Arbeitswochen)?

Für die schriftliche Beantwortung danken die Unterzeichnenden dem Gemeinderat im Voraus.

Zugehörige Objekte

Name
Schriftliche_Beantwortung_IP_738_Nichteinhaltung_Fristen_bei_Erteilung_Baubewilligungen.pdf (PDF, 3.12 MB) Download 0 Schriftliche_Beantwortung_IP_738_Nichteinhaltung_Fristen_bei_Erteilung_Baubewilligungen.pdf
Datum Sitzung