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Der Langsamverkehr wird neu geplant

1. Juni 2020
Die Gemeinde Horw schafft die planerischen Rahmenbedingungen, um dem Velo im Gesamtverkehr mehr Gewicht zu geben. Der entsprechende Richtplan ist vom 1. bis 30. Juni in der Öffentlichen Auflage.

Das Verkehrsverhalten hat sich in den vergangenen Jahren geändert und wird sich weiterentwickeln. Um auf geänderte Mobilitätsansprüche reagieren zu können und den Langsamverkehr weiter zu fördern, hat die Gemeinde Horw einen Richtplan Fuss- und Veloverkehr erarbeitet.

Mit dem neuen Richtplan werden die Weichen gestellt, um bauliche Massnahmen für den Langsamverkehr in Horw in den nächsten Jahren in Angriff zu nehmen. Gleichzeitig wird der ins Alter gekommene Verkehrsrichtplan 96 aufgehoben. Die Massnahmen daraus wurden entweder in der Zwischenzeit ausgeführt oder sind in anderen planungsrechtlichen Instrumenten integriert. Schwachstellen und Massnahmen wurden unter Einbezug von Vertreterinnen und Vertretern aus diversen Interessengruppen erhoben.

Mit den Informationen der Erhebung wurden die Netzstruktur optimiert und 44 konkrete Massnahmen für den Fuss- und Veloverkehr herausgearbeitet, die in den nächsten Jahren umgesetzt werden. Der Richtplan Fuss- und Veloverkehr besteht einerseits aus dem erläuternden Bericht und anderseits aus den für die kommunalen Behörden verbindlichen Velo- und Fusswegnetzplänen sowie der Massnahmenplanung.

Öffentliche Auflage Richtplan Fuss- und Veloverkehr und die Aufhebung des Verkehrsrichtplans 96 

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