Hinterlegung von Testamenten, letztwilligen Verfügungen und Ehe- und Erbverträgen
Die Gemeindekanzlei ist eine sichere Aufbewahrungsstelle für Verfügungen von Todes wegen und für Eheverträge.
Personen mit gesetzlichem Wohnsitz in Horw können bei der Gemeindekanzlei Testamente, Eheverträge und Erbverträge zur Aufbewahrung ins Depot übergeben. Wir bitten Sie, vorgängig einen Termin zu vereinbaren.
Kosten
- Grundgebühr pro Dokument: Fr. 100.00
- zuzüglich Zeitaufwand für die Registrierung, die Herausgabe, das Auswechseln, die Einlage oder Ergänzungen (jeweils Fr. 30.00 pro Deponenten oder Deponentin). Zusätzlich verrechnet wird ein allfälliger Versand.
Zugehörige Objekte
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
|---|
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Gemeindekanzlei | 041 349 13 33 | gemeindekanzlei@horw.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Präsidialdepartement | 041 349 13 33 | gemeindekanzlei@horw.ch |