Interimsausweis
Vorübergehend in einer Anderen Gemeinde? Dann braucht es einen Interimsausweis.
Die Einwohnerdienste stellen für den Aufenthalt in einer anderen Gemeinde (Studien-, Wochen-, Heimaufenthalt) einen Interimsausweis (auch Heimatausweis oder Aufenthaltsausweis genannt) aus.
Der Interimsausweis gilt als Ausweispapier für Aufenthalterinnen und Aufenthalter. Dieser wird am Aufenthaltsort hinterlegt.
Was ist weiter zu beachten?
Sie können einen Interimsausweis auch verlängern. Bitte senden Sie den abgelaufenen Interimsausweis an die Einwohnerdienste, damit wir die Verlängerung vornehmen können.
Zugehörige Objekte
| Name | Online | Download |
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| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Einwohnerdienste | 041 349 12 27 | einwohnerdienste@horw.ch |