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Betreuungsgutscheine

Familien und Alleinerziehende mit kleinen Kindern sind oft auf externe Kinderbetreuung angewiesen, um einer Erwerbstätigkeit nachgehen zu können. Dank Betreuungsgutscheinen ist das auch bei geringem Einkommen erschwinglich.

Die Betreuung in Kindertagesstätten oder Tagesfamilien kostet. Das kann Alleinerziehende und Familien vor Probleme stellen. Hier setzen Betreuungsgutscheine an: Sie sind eine finanzielle Unterstützung, abhängig von Einkommen und Vermögen sowie vom Arbeitspensum. Die Beiträge der Betreuungsgutscheine sollen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern. Auch soll für alle Kinder im Vorschulalter der Zugang zur frühen Bildung und Betreuung möglich sein.

Neu sind die Betreuungsgutscheine im Kanton Luzern einheitlich geregelt, dies auf Basis des neuen Gesetzes über die familienergänzende vorschulische Kinderbetreuung (KiBeG). Der Kanton bietet auch die online-Plattform für die Anmeldung an. Zuständig für die Prüfung von Anträgen sind die Gemeinden. Sie schütten auch die Unterstützungsbeiträge aus.

Voraussetzungen

Anspruch auf die Betreuungsgutscheine haben Eltern mit Wohnsitz im Kanton Luzern, die berufstätig, auf Stellensuche oder in Ausbildung sind. Weitere Voraussetzungen sind:

  • Ein Erwerbs- oder Ausbildungspensum bei Alleinerziehenden mindestens 20 Prozent, bei Paaren gemeinsam von mindestens 120 Prozent.

  • Ein Einkommen von weniger als 120'000 Franken pro Jahr.

  • Bestätigter Betreuungsplatz bei einer zugelassenen Betreuungsinstitution für Kinder im Vorschulalter innerhalb des Kantons Luzern, sei es eine Kindertagesstätte oder eine Tagesfamilie.

 

Betreuungsgutscheine beantragen

 

 

Weitere Informationen erhalten Sie beim Sozialdepartement Horw,
sozial@horw.ch, 041 349 12 41.

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