Vom 11. Mai bis 9. Juni 2026 konnten sich die Bevölkerung und weitere Interessierte zur geplanten Entwicklung des Areals Chrischona äussern. Häufige Themen waren die Grösse und Anordnung der Gebäude, die Verkehrserschliessung und Parkplätze, die Gestaltung der Spielplätze sowie das Nebeneinander von Wohnen und Landwirtschaft.
Kanton prüft die Planung
Parallel zur Mitwirkung hat der Kanton Luzern die Planungsunterlagen geprüft. Seine Hinweise und Anträge betreffen unter anderem die Abstimmung mit übergeordneten Planungen sowie das Umwelt-, Bau- und Planungsrecht. Die Gemeinde wertet nun sowohl die Rückmeldungen aus der Bevölkerung als auch den Vorprüfungsbericht des Kantons aus. Wo nötig, werden der Bebauungsplan und die Teiländerung der Nutzungsplanung angepasst.
Wie geht es weiter?
Die Gemeinde fasst die Beurteilung der Stellungnahmen und die daraus gezogenen Schlüsse in einem Mitwirkungsbericht zusammen. Dieser wird den Mitwirkenden nach Abschluss der Auswertung in anonymisierter Form zugestellt. Anschliessend werden die Planungsunterlagen bereinigt und für die öffentliche Auflage vorbereitet. Während dieser können einspracheberechtigte Personen und Organisationen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Einsprache erheben.