Postulat zum erweiterten Campus: Quartiere verbindlich vor Autoverkehr schützen
Die Gemeinde habe wirksame Hebel, heisst es im Postulat: Als Baubewilligungsbehörde, als Strasseneigentümerin und als Trägerin des Fuss- und Velonetzes. Mit der Baubewilligung für die Erweiterung des Campus Horw, die im Sommer 2027 erteilt werden soll, biete sich die letzte Gelegenheit, die Umsetzung und vorbehaltene Massnahmen bei Problemen verbindlich zu sichern. Gelinge der Umstieg auf öV und Velo nicht, trügen die angrenzenden Quartiere die verkehrstechnischen Folgen.
Der Gemeinderat soll die Umsetzung von Schritten und Massnahmen prüfen. So etwa, ob dem Einwohnerrat vor Erteilung der Baubewilligung eine Beurteilung des Mobilitätskonzepts zum Baugesuch vorzulegen sei, insbesondere zu Abweichungen gegenüber dem Konzept, das dem Einwohnerratsbeschluss und der Volksabstimmung 2023 zugrunde lag. Geprüft werden soll, dass ein verbindliches Verkehrskonzept in die Baubewilligung aufgenommen werden soll, aber auch eine regelmässige Berichterstattung über dessen Wirkung. Das Postulat nennt als weiteres, Massnahmen gegen Wildparkieren vor Erteilung der Baubewilligung verbindlich zu sichern und jene Massnahmen, die der Gemeinde zugewiesen seien, bis zum Bezug des erweiterten Campus zu realisieren. Zudem soll sich die Gemeinde bei den Leistungserbringern des öffentlichen Verkehrs die verbindliche Sicherung genügender Kapazitäten einsetzen.