Kopfzeile

Bitte schliessen

Kontakt

Inhalt

Trotz Regen: Es gilt weiterhin grosse Waldbrandgefahr

25. August 2026
Im Kanton Luzern gilt nur noch ein teilweises Feuerverbot. Die Niederschläge der vergangenen Tage konnten die Trockenheit leicht entschärfen – jedoch nicht in den Wäldern.

Der Kanton Luzern hat die Waldbrandgefahr von «sehr gross» auf «gross» zurückgestuft. Für eine wesentliche Entschärfung der Waldbrandgefahr wären gemäss der Mitteilung des Kantons länger andauernde Niederschläge nötig.

In der jetzigen Situation gelten diese Regelungen:

Es ist verboten

  • im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen. Dies gilt innerhalb eines Abstandes von 50 Metern zum Wald.
  • auf unbefestigten Feuerstellen und mit Einweggrills Feuer zu entfachen, auch an oder auf Gewässern.
  • Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
  • Feuerwerkskörpern abzubrennen oder «Himmelslaternen» steigen zu lassen, also Heissluftballone, die mit Feuer angetriebenen werden.

Erlaubt ist

  • das Grillieren auf Gasgrills sowie in fest eingerichteten Cheminées, Feuerstellen oder Feuerschalen. Der Abstand zum Wald muss mindestens 50 Meter betragen. Bei starkem Wind muss aber auf offene Feuer verzichtet werden. Feuer müssen stets beaufsichtigt sein. Es wird empfohlen, entsprechendes Löschmaterial bereit zu halten.

Ein Waldbrand hat auch für Personen Folgen, die einen solchen verursachen: Sie bezahlen die Kosten für die Bekämpfung und Wiederherstellung. Zudem drohen Bussen bis zu 20'000 Franken.

Weitere Informationen

Die Medienmitteilung des Kantons Luzern vom 25. August 2026Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Aktuelle Gefahrenlage: www.waldbrandgefahr.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Feuerwehrleute bekämpfen einen lokalen Buschbrand.
Feuerwehrleute bekämpfen einen lokalen Buschbrand. (Quelle: Feuerinspektorat Luzern)
Auf Social Media teilen