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Betreuungsgutscheine – ab 3. August beantragen

31. Juli 2026
Familien und Alleinerziehende mit kleinen Kindern sind oft auf externe Kinderbetreuung angewiesen, um einer Erwerbstätigkeit nachgehen zu können. Dank Betreuungsgutscheinen ist das auch bei geringem Einkommen erschwinglich. Anträge müssen für jedes Schuljahr ab dem 3. August neu gestellt werden.

Die Betreuung in Kindertagesstätten oder Tagesfamilien kostet. Das kann Alleinerziehende und Familien vor Probleme stellen. Hier setzen Betreuungsgutscheine an: Sie sind eine finanzielle Unterstützung, abhängig von Einkommen und Vermögen sowie vom Arbeitspensum. 

Voraussetzungen
Anspruch auf die Betreuungsgutscheine haben Eltern mit Wohnsitz im Kanton Luzern, die berufstätig, auf Stellensuche oder in Ausbildung sind. Weitere Voraussetzungen sind:

  • Ein Erwerbs- oder Ausbildungspensum bei Alleinerziehenden mindestens 20 Prozent, bei Paaren gemeinsam von mindestens 120 Prozent.
  • Ein Einkommen von weniger als 120'000 Franken pro Jahr.
  • Bestätigter Betreuungsplatz bei einer zugelassenen Betreuungsinstitution für Kinder im Vorschulalter innerhalb des Kantons Luzern, sei es eine Kindertagesstätte oder eine Tagesfamilie.

Betreuungsgutscheine beantragen 

Die Betreuungsgutscheine sind im Kanton Luzern auf Basis des Gesetzes über die familienergänzende vorschulische Kinderbetreuung (KiBeG) einheitlich geregelt. Der Kanton bietet die online-Plattform für die Anmeldung an. Zuständig für die Prüfung von Anträgen sind die Gemeinden. Sie schütten auch die Unterstützungsbeiträge aus. 

Kind beim Spielen
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