Betreuungsgutscheine – ab 3. August beantragen
Die Betreuung in Kindertagesstätten oder Tagesfamilien kostet. Das kann Alleinerziehende und Familien vor Probleme stellen. Hier setzen Betreuungsgutscheine an: Sie sind eine finanzielle Unterstützung, abhängig von Einkommen und Vermögen sowie vom Arbeitspensum.
Voraussetzungen
Anspruch auf die Betreuungsgutscheine haben Eltern mit Wohnsitz im Kanton Luzern, die berufstätig, auf Stellensuche oder in Ausbildung sind. Weitere Voraussetzungen sind:
- Ein Erwerbs- oder Ausbildungspensum bei Alleinerziehenden mindestens 20 Prozent, bei Paaren gemeinsam von mindestens 120 Prozent.
- Ein Einkommen von weniger als 120'000 Franken pro Jahr.
- Bestätigter Betreuungsplatz bei einer zugelassenen Betreuungsinstitution für Kinder im Vorschulalter innerhalb des Kantons Luzern, sei es eine Kindertagesstätte oder eine Tagesfamilie.
Betreuungsgutscheine beantragen
- Auf der kantonalen Plattform kinderbetreuung.lu.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. kann man online eine ungefähre Berechnung erstellen, ob man Anspruch hat auf Betreuungsgutscheine und wie hoch eine finanzielle Unterstützung sein kann.
- Die Erziehungsberechtigten reichen spätestens im Vormonat des Starts des Betreuungsvertrags einen Antrag für Betreuungsgutscheine ein.
- Die Betreuungsgutscheine müssen für jedes Schuljahr ab 3. August neu beantragt werden: kinderbetreuung.lu.ch Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Die Betreuungsgutscheine sind im Kanton Luzern auf Basis des Gesetzes über die familienergänzende vorschulische Kinderbetreuung (KiBeG) einheitlich geregelt. Der Kanton bietet die online-Plattform für die Anmeldung an. Zuständig für die Prüfung von Anträgen sind die Gemeinden. Sie schütten auch die Unterstützungsbeiträge aus.