Kopfzeile

Bitte schliessen

Kontakt

Inhalt

Nationalfeiertag: Verbot von Feuerwerk und 1. August-Feuer

23. Juli 2026
Im Hinblick auf den Nationalfeiertag bleibt es auf dem ganzen Kantonsgebiet inklusive der Gewässer verboten, Feuerwerkskörper abzubrennen und 1. August- oder Höhenfeuer zu entfachen.

Der Kanton Luzern erlebt eine ausgeprägte Trockenheitsphase. Wegen der erhöhten Waldbrandgefahr gilt weiterhin ein absolutes Feuerverbot im und um den Wald.  Da gleichzeitig auch die Grundwasserstände im Kantonsgebiet tief sind, sollte Trinkwasser bewusst und sparsam genutzt werden.

Mehr InformationenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Plakat Feuerverbot im Wald und in WaldesnäheExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Verhaltensregeln bei FeuerverbotExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

 

Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist verboten
Auf Social Media teilen