Arealentwicklung Chrischona: Öffentliche Mitwirkung ab dem 11. Mai
In Horw steht eine weitere wichtige Gebietsentwicklung an: Für das Areal Chrischona im Ortsteil Kastanienbaum wird der Bebauungsplan sowie die Teiländerung der Nutzungsplanung öffentlich zur Mitwirkung aufgelegt. Gleichzeitig werden die Unterlagen dem Kanton zur Vorprüfung eingereicht. Das rund 30'000 Quadratmeter grosse Areal des ehemaligen Kurheims Chrischona wird heute von der Hotelfachschule IMI genutzt. Die Eigentümerin beabsichtigt, anstelle des rund 130 Meter langen Gebäuderiegels aus den 1950er Jahren mehrere, dafür kleinere Wohnbauten zu erstellen. Gleichzeitig werden grosszügige Freiräume gesichert und aufgewertet. Dazu gehören unter anderem der öffentlich zugängliche Aussichtspunkt «Känzeli», neue Spiel- und Aufenthaltsbereiche und eine Obststreuwiese. Gemäss der Beurteilung durch die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission ENHK wird mit der vorgesehenen Arealentwicklung eine Verbesserung gegenüber der heutigen Bebauung erzielt.
Wohnen und Grünzonen statt Tourismus
Das Gebiet liegt heute in einer Sonderbauzone für touristische Nutzungen. Mit der Teiländerung der Nutzungsplanung soll es künftig in Wohn- und Grünzonen gegliedert werden. So können neue Wohngebäude entstehen, die in eine grosszügige Freiraumstruktur eingebettet sind. Landschaftlich sensible Bereiche werden dauerhaft freigehalten, wichtige Blickbezüge zum See und die ökologischen Vernetzungsachsen bleiben erhalten. Vorgesehen sind neue Fusswegverbindungen, unter anderem zwischen dem Seeacherweg und dem Reblaubenweg.
Die weiteren Schritte
Auch der Einwohnerrat wird sich an einer kommenden Sitzung mit der Thematik befassen. Mit einem Planungsbericht informiert der Gemeinderat das Gemeindeparlament über den aktuellen Stand. Ebenso wie die Eingaben aus der öffentlichen Mitwirkung können Anträge auf Bemerkung aus der Debatte in das weitere Planungsverfahren einfliessen.
Voraussichtlich um den Jahreswechsel gelangt demnach das Dossier zur öffentlichen Auflage. Es folgt die Beratung im Einwohnerrat. Über die Zonenplanänderung entscheidet die Horwer Stimmbevölkerung. Der Bebauungsplan untersteht dem fakultativen Referendum. Schliesslich wird das Dossier dem Luzerner Regierungsrat zur Genehmigung vorgelegt.
Öffentliche Mitwirkung: So informieren Sie sichVom 11. Mai bis zum 9. Juni können sich die Bevölkerung und Interessierte zum Projekt äussern. Die Unterlagen der Planung finden Sie hier: Auflage: Im Foyer des Gemeindehauses liegen sie ab 11. Mai zur Einsicht auf. Die Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 8 bis 11.45 Uhr und von 14 bis 17 Uhr, Freitag von 7.30 bis 14.30 Uhr. Online-Auflage: Öffentliche Informationsveranstaltung: Diese findet am Montag, 11. Mai, um 18.30 Uhr in der Aula des Schulhauses Zentrum statt. |