Kopfzeile

Bitte schliessen

Kontakt

Inhalt

Zählung der leeren Wohnungen

14. April 2026
Das Bundesamt für Statistik führt mit Stichtag 1. Juni eine Zählung der leerstehenden Wohnungen in den Städten und Gemeinden durch. Auch in Horw werden diese Daten erhoben.

Für die Meldung der leerstehenden Wohnungen werden Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Verwaltungen ein Formular erhalten. Wer kein Formular erhält und eine leere Wohnung zum Verkauf oder zur Vermietung hat, soll sich bis Ende Mai telefonisch bei den Einwohnerdiensten melden. So können die leerstehenden Wohnungen lückenlos erfasst werden. Unabhängig davon können Aus- und Einzüge von Mieterinnen und Mietern online unter www.drittmeldung.ch mitgeteilt werden.

  • Meldung von Leerwohnungen: Einwohnerdienste, 041 349 12 27
    Meldung von Aus- und Einzügen: www.drittmeldung.ch
Auf Social Media teilen