Zählung der leeren Wohnungen
Für die Meldung der leerstehenden Wohnungen werden Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Verwaltungen ein Formular erhalten. Wer kein Formular erhält und eine leere Wohnung zum Verkauf oder zur Vermietung hat, soll sich bis Ende Mai telefonisch bei den Einwohnerdiensten melden. So können die leerstehenden Wohnungen lückenlos erfasst werden. Unabhängig davon können Aus- und Einzüge von Mieterinnen und Mietern online unter www.drittmeldung.ch mitgeteilt werden.
- Meldung von Leerwohnungen: Einwohnerdienste, 041 349 12 27
Meldung von Aus- und Einzügen: www.drittmeldung.ch