Damit an der Fasnacht nichts brennt in der Horwerhalle
Mit Mustern des Dekorationsmaterials begibt man sich ins Freie und hält ein brennendes Feuerzeug darunter. Wenn es gar nicht brennt – sehr gut. Wenn es brennt, nimmt man das Feuerzeug weg. Erlischt dann die Flamme von selbst, ist das Material brandhemmend und somit – auch gut. Zudem darf das Material nicht brennend abtropfen.
Restrisiko Fasnachtskostüme
Diesen Test macht auch der Horwer Feuerwehrkommandant Beat Meyer, wenn er vor Anlässen die Horwerhalle aus dem Blickwinkel der Brandsicherheit inspiziert. Bei Stroh, Heu, Papierschnitzeln, Schilf, Tannenreisig, Kunststofffolien und dergleichen legt er sein Veto ein. Diese Materialien dürfen für Dekorationen nicht verwendet werden.
Beat Meyer achtet ebenso auf Fluchtwege und Ausgänge. Sie müssen jederzeit in ihrer ganzen Breite frei begehbar, die Notausgang-Schilder wiederum sichtbar und stets beleuchtet sein. Auch Ballonen gilt das Augenmerk. Sind sie mit brennbarem Gas gefüllt, hält das den Sicherheitskriterien nicht stand.
Der Kriterienkatalog bei einem Anlass der Grössenordnung von über 300 Personen ist lang: Wie viele Personen werden eingelassen werden? Gibt es Verantwortliche für die Sicherheit? Wie gewährleisten die Veranstaltenden Sicherheitskontrollen während des Anlasses? Wie wird die Halle eingerichtet? Aber der Feuerwehrkommandant schränkt ein – einen Risikofaktor könne man nicht vorbeugend kontrollieren: «Die Leute selber respektive ihre Ausstattung, denn Kostüme aus synthetischen Stoffen können leicht brennbar sein.»
Es gilt die Eigenverantwortung
Ist die Feuerwehr also verantwortlich für Kontrollen zur Brandverhütung? «Nein», sagt Beat Meyer. Eigentümerschaften, Betriebe und Veranstalter seien in Eigenverantwortung für die Sicherheit zuständig. Gemäss Gesetz sind sie verpflichtet, geeignete organisatorische, bauliche und technische Sicherheitsmassnahmen umzusetzen, aber: «Die Feuerwehr wird als Organisationseinheit der Gemeinde von dieser für die Selbstkontrolle herangezogen.» Bei einem Neu- oder Umbau bestehen unter dem Gesichtspunkt des Brandschutzes Vorgaben und Bewilligungspflichten, die je nach Art des Gebäudes variieren. Die Gebäudeversicherung kann Auflagen machen und bewilligt aus dem Fokus des Brandschutzes – es gibt eine Kontrolle vor Ort. So gilt auch für die Horwerhalle eine Rahmenbewilligung, die auf die öffentliche und verschiedenartige Nutzung angepasst ist. Für alle Bars, Clubs, Restaurants und Eventlokale gilt somit, dass die Brandschutzvorschriften in Eigenverantwortung eingehalten werden.
Wichtige Punkte für die Sicherheit von Gästen und MitarbeitendenDer Kanton Luzern empfiehlt den Gastronomiebetrieben Massnahmen. Diese fördern die Sicherheit aller Veranstaltungen – auch solcher in privatem Rahmen.
Umfassene Informationen zum Brandschutz finden Sie auf www.gvl.ch/de/praevention/brandschutzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. |