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Teilrevision Nutzungsplanung: Für Baugesuche gelten ab jetzt nur noch die neuen Regeln

30. Mai 2025
Die «Teilrevision Nutzungsplanung 2021» ist in Kraft – unter anderem auch das revidierte Bau- und Zonenreglement. Damit endet eine komplexe Situation bei der Beurteilung von Baugesuchen.

Am 8. April genehmigte der Regierungsrat die «Teilrevision Nutzungsplanung 2021» und wies die dagegen erhobenen Beschwerden ab. Von der Genehmigung ausgenommen sind eine Zonenfestlegung im Gebiet Underhasli sowie die Zone für öffentliche Zwecke und die Zone für Sport- und Freizeitanlagen im Bereich der Seebucht Horw. Hier sind weitere Abklärungen erforderlich, der Regierungsrat wird darüber sowie über die dagegen gerichteten Beschwerden zu einem späteren Zeitpunkt in einem separaten Entscheid befinden.

Schwerpunkte der Änderungen

Mit dem Regelwerk übernimmt die Gemeinde die neuen kantonalen Baubegriffe und legt Gewässerräume sowie Verkehrszonen fest. Zudem wurden die Stossrichtungen des Räumlichen Entwicklungskonzepts 2040 abgebildet: Das ist insbesondere die qualitätsorientierte Innenentwicklung in den definierten Schlüsselgebieten, die Sicherung und Aufwertung von Freiräumen sowie die Förderung einer dem Klima angepassten Siedlungsentwicklung und von preisgünstigem Wohnraum.

Alt und Neu galt gleichzeitig

Die Stimmberechtigten hatten der Teilrevision am 3. März 2024 mit einem Ja-Anteil von rund 69 Prozent zugestimmt. Seither und bis im April galt sowohl die altrechtliche als auch die neurechtliche Nutzungsplanung parallel, wobei die jeweils strengere Bestimmung massgebend war. Mit der Rechtskraft der Teilrevision der Ortsplanung sind die Weichen gestellt: Es gelten nur noch die neuen Regeln.

Die rechtskräftigen Unterlagen werden aufbereitet und demnächst in der Rechtssammlung online aufgeschaltet.

Weitere Informationen zum vergangenen Verfahren finden Sie unter www.ortsplanung-horw.ch.

Luftbild Horw Mai 2024 (Bild: Air-View)
Horw im Mai 2024 (Bild: Air-View).
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