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Raumplanung und Baubewilligung

Tätigkeiten

  • Raumplanung – kommunale Grundlagen erarbeiten (Zonenplan und Bau- und Zonenreglement, Bebauungspläne, Richtpläne, Inventare und Studien)
  • Bewilligungsverfahren für Baugesuche und Gestaltungspläne durchführen
  • Bauausführung prüfen (Meldung via Online-Formular

Die kantonalen Gesetze und Verordnungen sind unter www.lu.ch abrufbar, diejenigen der Gemeinde Horw sowie Merkblätter finden Sie hier.

Aktuell
Richtlinie des Kantons zu Solaranlagen (Gestaltung und Baubewilligungspflicht).

Baubewilligungspflicht von Solaranlagen:

  • In ortbildgeschützten oder an inventarisierten, schützenswerten Objekten sind innerhalb und ausserhalb der Bauzonen alle Solaranlagen unabhängig der Fläche baubewilligungspflichtig.
  • Alle nicht auf Dächern geplanten Solaranlagen über 20 m2 Fläche sind innerhalb und ausserhalb der Bauzonen baubewilligungspflichtig.
  • Der Gebäudehülle und der Umgebung angepasste oder direkt auf dem Boden aufgestellte Solaranlagen bis zu 20 m2 Fläche sind innerhalb und ausserhalb der Bauzonen in der Regel bewilligungsfrei und können ohne Meldung an die zuständige Behörde erstellt werden.
  • Auf Dächern genügend angepasste Solaranlagen über 20 m2 Fläche sind innerhalb und ausserhalb der Bauzonen in der Regel baubewilligungsfrei. Sie sind jedoch 20 Tage vor der Erstellung der zuständigen Behörde zu melden.
  • Solaranlagen gelten als der Gebäudehülle und der Umgebung angepasst, wenn sie den Gestaltungskriterien entsprechen. Bei Kulturdenkmälern oder in deren Umgebung gilt es weitere Anforderungen zu beachten.

Kontakt

Raumplanung und Baubewilligung
Gemeindehausplatz 1
6048 Horw

Tel. 041 349 12 92
baudepartement@horw.ch

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