Teilungsamt
Das Teilungsamt ist zuständig für folgende Arbeiten:
- Sicherung des Erbganges (Sicherungsinventar etc.)
- Erbenabklärungen / Erbgangseröffnung
- Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen (Testament, Erbvertrag)
- Steuer-/Öffentliches Inventar
- Mitwirkung bei der Teilung
- Aufbewahrungsstelle für letztwillige Verfügungen, Ehe- und/oder Erbverträge
- Veranlagung Erbschaftssteuern
Personen
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
|---|
Zugehörige Objekte
| Name | Verantwortlich | Telefon |
|---|