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Gesuch zur Rodung oder Fällung einzelner Bäume oder Hecken

Für Fällungen oder Rodungen von Einzelbäumen oder Hecken ist eine Bewilligung einzuholen, wenn:

  • Der Baum oder die Hecke als Naturobjekt gemäss Zonenplan der Gemeinde Horw geschützt ist.
  • Der Baum oder die Hecke Teil eines Gestaltungs oder Bebauungsplanes ist.
  • Der Baum oder die Hecke in einer geschützten Parkanlage steht.
  • Der Baum oder die Hecke sich in einer Uferschutz oder Naturschutzzone befindet.
  • Der Baum oder die Hecke gemäss kantonaler Heckenschutzverordnung geschützt ist.

Die Bewilligung wird mit diesem Gesuch eingeholt. Die Fällsaison ist von Oktober bis März.

Informationen

Datum
1. September 2020

Dokumente

Name
Formular_Gesuch_zur_Rodung_oder_Fallung_einzelner_Baume_oder_Hecken.pdf (PDF, 164.45 kB) Download 0 Formular_Gesuch_zur_Rodung_oder_Fallung_einzelner_Baume_oder_Hecken.pdf

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