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Ausnahmebewilligung für EL-Heimtaxen über 184 Franken

Für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen übernimmt die Gemeinde 184 Franken an die Heimtaxen von Alters- und Pflegeeinrichtungen. In definierten Fällen (Kanton Luzern, Verordnung über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV vom 30. November 2007, SRL Nr. 881a, § 1) kann die Gemeinde vorübergehend oder dauerhaft einen höheren Beitrag gewähren.

Für Ihr Gesuch finden Sie hier das Formular «Ausnahmebewilligung für EL-Heimtaxen über 184 Franken».

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