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Gemeindebeihilfe und Mietzinsbeihilfe für EL-Bezügerinnen/-bezüger:

Mit diesem Formular können Sie AHV/IV-Beihilfen und/oder Mietzinsbeihilfen beantragen. Dieses Angebot richtet sich an Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen (EL).

AHV/IV-Beihilfen

Vom Anspruch auf diese Beihilfen ausgeschlossen sind Einzelpersonen mit einem Vermögen über 25'000 Franken, Ehepaare über 40'000 Franken und Vollweisen über 15'000 Franken (Stand per 31.12.2022). Die jährliche AHV/IV-Beihilfe beträgt für Einzelpersonen 200 Franken und für Ehepaare Franken 350.

Mietzinsbeihilfen

Anspruch auf Mietzinsbeihilfen haben AHV/IV-Rentnerinnen oder -Rentner, welche einen Anspruch auf eine AHV/IV-Beihilfe haben und deren monatlicher Mietzins (inkl. Nebenkosten) die anrechenbare Höchstmiete der Ergänzungsleistungen überschreitet (Einzelperson 1420 Franken, Ehepaare 1685 Franken).

Ist der effektive Mietzins höher als die von den Ergänzungsleistungen berücksichtigte Miete, so wird diese Differenz als Mietzinsbeihilfe ausbezahlt, für eine Einzelperson jedoch maximal 125 Franken pro Monat und für Ehepaare 175 Franken.

Die Gesuche müssen bis am 15. November 2023 bei den Einwohnerdiensten Horw eingereicht werden.

Folgende Unterlagen sind zwingend nötig:

  • für die AHV/IV-Beihilfe = sämtliche Vermögensbelege und Wertschriften per 31.12.2022
  • für die Mietzinsbeihilfe = eine Kopie des aktuellen Mietvertrages oder Nachtrags der Wohnung

Es können nur vollständige Gesuche bearbeitet werden.
Bei allfälligen Fragen stehen die Einwohnerdienste Horw unter 041 349 12 43 gerne zur Verfügung.

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