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Betreibungsregisterauszug über Dritte

Ein Betreibungsregisterauszug über Dritte muss

  • für natürliche Personen Name, Vorname und die genaue Wohnadresse enthalten und wenn möglich auch das Geburtsdatum.
  • für im Handelsregister eingetragene juristische Personen und Gesellschaften neben dem genauen Firmennamen die Adresse des im Handelsregister eingetragenen Sitzes enthalten. Bei nicht eingetragenen juristischen Personen ist der Sitz ihrer Verwaltung anzugeben. (Art. 46 Abs. 2 SchKG)
  • an das für den Wohnort der Person, über die Auskunft verlangt wird, zuständige Betreibungsamt gerichtet werden. Bei Einzelfirmen an den Wohnsitz des Inhabers, bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften an das für den (Haupt-)Sitz zuständige Betreibungsamt.
  • einen Interessennachweis enthalten.

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