Postulat Nr. 2026-813 von Nater Eliane, L20, und Mitunterzeichnenden: Unberechtigten Verkehr auf Seestrasse und Winkelstrasse wirksam verhindern
- Nummer
- Nr. 2026-813
- Geschäftsart
- Postulat
- Status
- Eingereicht
- Datum
- 6. Juli 2026
- Verfasser/Beteiligte
- Nater Eliane (Erstunterzeichner/-in), Bucher Lukas (Mitunterzeichner/-in), Galbraith Sofia (Mitunterzeichner/-in), Heeb Jonas (Mitunterzeichner/-in), Lehner Larissa (Mitunterzeichner/-in), Matter Frank (Mitunterzeichner/-in), Peter Philipp (Mitunterzeichner/-in), Wehrli Bernhard (Mitunterzeichner/-in), Zimmermann Maline (Mitunterzeichner/-in)
- Beschreibung
Eingegangen am 6. Juli 2026
«Die Uferzone rund um die Badeplätze der Gemeinde Horw ist im Sommer stark ausgelastet. An heissen Tagen suchen viele Familien, Kinder, Jugendliche, ältere Menschen und Gäste Abkühlung am See. Viele legen den Weg mit dem Velo zurück oder bewegen sich zu Fuss, mit Kinderwagen, Rollschuhen oder beim Joggen entlang der Seestrasse und Winkelstrasse.
Gerade an schönen Abenden, Wochenenden und während der Badesaison (Mai bis September) ist das Durchkommen auf den teils schmalen Strassenabschnitten schwierig. Oft ist nur noch ein sehr vorsichtiges Vorwärtskommen möglich. In dieser Situation ist jeder zusätzliche motorisierte Verkehr eine Belastung für Sicherheit, Aufenthaltsqualität und Erholung.Besonders störend ist, dass bestehende Fahrverbote und Zufahrtsbeschränkungen zunehmend als blosse Empfehlung verstanden oder bewusst missachtet werden. Immer wieder fahren Autos und schwere Motorräder ohne erkennbare Berechtigung durch die See und Winkelstrasse um möglichst nahe am Ufer zu parken. Obwohl nach dem öffentlichen Parkplatz Winkel keine Parkangebote mehr bestehen, wird weiter gefahren. Nicht selten handelt es sich um ortsfremde Fahrzeuge mit ausserkantonalem oder ausländischem Kennzeichen.
Bei Kreuzungs- und Überholmanövern entstehen gefährliche Situationen, in denen Fussgängerinnen und Fussgänger, Velofahrende und andere langsame Verkehrsteilnehmende abgedrängt werden. Zusätzlich entsteht unnötiger Lärm für die Anwohnerinnen und Anwohner.
Die Gemeinde hat das Problem des Verkehrs im Winkel bereits erkannt. Im Arbeitspapier «Parksuchverkehr Winkel, Horw» der Firma Trafiko wird festgehalten, dass der Winkel ein beliebtes Ziel für Naherholung und Badegäste ist, dass an Spitzentagen erhöhter Parksuchverkehr mit Wendemanövern beim Rüteli entsteht und dass dadurch Lärmemissionen und Unfallpotenzial erhöht werden. Das Papier zeigt auch, dass reine Anzeigen, zusätzliche Signalisation oder neue Fahrverbote nur begrenzt wirken, solange das System weiterhin Fahrten bis ans Ufer zulässt.Ein reines Parkleitsystem oder zusätzliche Tafeln können also nicht verhindern, dass Fahrzeuge trotz Fahrverbot bis an die Badeplätze fahren. Gerade deshalb braucht gute Prüfung der Kombinationen aus frühzeitiger Information, digitaler Bewirtschaftung, klarer Berechtigungsregelung und physischen Zufahrtshürden.
Wer berechtigt zufahren muss, soll dies weiterhin tun können. Wer lediglich einen Parkplatz sucht, das Fahrverbot ignoriert oder private Parkflächen missbräuchlich nutzt, soll gar nicht erst in den sensiblen Uferbereich gelangen können.
Das Ziel dieses Postulats ist nicht, Zufahrten für Anwohnende und Betriebe unverhältnismässig zu erschweren, sondern vielmehr, die Uferzone während der Badesaison vor unnötigem, unberechtigtem und gefährlichem motorisiertem Verkehr zu schützen und damit für alle zu entlasten.Wir bitten den Gemeinderat um die Prüfung geeigneter und wirkungsvoller Massnahmen zur Verhinderung des unberechtigten Verkehrs in der warmen Jahreszeit auf der Seestrasse, resp. angrenzenden Winkelstrasse:
1. Bauliche Zufahrtsbeschränkungen
Die Prüfung physische Zufahrtsbeschränkungen an geeigneten Standorten auf der Seestrasse und der Winkelstrasse (z.B. versenkbare Poller, Schranken, mobile Sperrelemente). Auf diese Weise sollen unberechtigte Durchfahrten nicht bloss verboten, sondern tatsächlich verhindert oder stark erschwert werden. Fussgängerinnen und Fussgänger, Velofahrende, Menschen mit Kinderwagen, Personen mit Mobilitätseinschränkungen sowie Rettungsdienste dürfen dadurch nicht beeinträchtigt werden.2. Berechtigungssystem für notwendige Zufahrten
Der Gemeinderat wird gebeten, ein einfaches und praxistaugliches Berechtigungssystem für notwendige Zufahrten zu prüfen. Berechtigt bleiben sollen insbesondere Anwohnerinnen und Anwohner, Rettungsdienste, Werkdienst, notwendige Lieferungen, Spitex- und Pflegedienste, Eigentümerschaften, berechtigte Gäste von Betrieben sowie weitere zwingend auf eine Zufahrt angewiesene Personen. Erfahrungen aus anderen Gemeinden oder Quartieren belegen, dass Systeme wie Parkon, Parkplatzkontrollen, Kennzeichenerkennung und digitale Besucheranmeldungen dies gut ermöglichen.3. Kombination von physischer Sperre in Kombination mit digitaler Berechtigungsverwaltung
Der Gemeinderat wird ersucht, insbesondere ein kombiniertes System aus baulicher Zufahrtssperre und digitaler Berechtigungsverwaltung zu prüfen.4. Zusammenarbeit mit privaten und institutionellen Parkplatzbesitzenden
Der Gemeinderat prüft Gespräche mit privaten und institutionellen Parkplatzbesitzenden im betroffenen Gebiet, insbesondere auch mit der Eawag/EAWAG sowie weiteren Eigentümerinnen und Betreibern von Parkflächen.
Ziel soll sein, missbräuchliches Fremdparkieren und den dadurch ausgelösten Suchverkehr zu verhindern. Beispielsweise durch abschliessbare Parkplätze, Parkbügel, Klapppoller oder Abschrankungen.Ebenfalls zu prüfen ist, ob die Gemeinde solche Massnahmen koordinierend, beratend oder finanziell unterstützen kann, wenn dadurch der Verkehrsdruck auf die öffentliche Uferzone reduziert wird.
5. Konsequente Durchsetzung bestehender Fahrverbote
Der Gemeinderat prüft, wie bestehende Fahrverbote besser kontrolliert und durchgesetzt werden können. Dabei ist auch zu prüfen, welche Rolle die Gemeinde, die Polizei, ein beauftragter Verkehrsdienst oder private Parkplatzkontrollen übernehmen können.Wir bedanken uns für die wohlwollende Bearbeitung unseres Anliegens.»