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Postulat Nr. 2026-804 von Reto von Glutz, SVP, und Mitunterzeichnenden: Kurzzeit-Parkplatz für Waren-Umschlag in Horw Zentrum

Nummer
2026-804
Geschäftsart
Postulat
Status
Eingereicht
Datum
25. März 2026
Verfasser/Beteiligte
von Glutz Reto (Erstunterzeichner/-in), Eberhard Reto (Mitunterzeichner/-in), Georgy Roger (Mitunterzeichner/-in), Horat Fredi (Mitunterzeichner/-in), Stampfli Hans (Mitunterzeichner/-in)
Beschreibung

Eingegangen am 25. März 2026

«Die Parkplatz-Situation in Horw Zentrum entlang der Kantonsstrasse im Abschnitt Einmündung Kirchweg bis Kreisel Merkur wurde 2025 neu gestaltet. Sie beinhaltet insbesondere parallel zur Kantonsstrasse angelegte Parkplätze (inkl. Parkfläche für mobilitätseingeschränkte Personen). Zur Fussgängerzone und den Detaillisten hin wird der Strassenraum durch Poller abgegrenzt.

Oberirdische Parkplätze sind gerade für einen kurzen Einkauf oder Aufenthalt im Zentrum sehr beliebt. Wenn sie alle besetzt sind, stehen der Bevölkerung und Besuchern auch unter-irdische Parkplätze in den Einstellhallen zur Verfügung. Ein solches (Park-) Platzangebot ändert aber nichts daran, dass ein geeigneter und sicherer Platz fehlt, um kurzes Halten für einen Güterumschlag (Be- und Entladen von Waren/Einkauf) zuzulassen. Damit würde ein klar definierter und zulässiger Bereich geschaffen, um innerhalb von wenigen Minuten die in einem umliegenden Geschäft abgeholte bzw. eingekaufte Ware im Fahrzeug zu verladen, was sich insbesondere bei schweren Einkaufstaschen als sehr dienlich erweist. Wer sein Fahr-zeug genau zu einem solchen Zweck ausserhalb von einem gebührenpflichtigen Parkfeld hinstellt, muss aktuell eine (unverhältnismässig hohe) Busse in Kauf nehmen; dies selbst wenn es bloss wenige Minuten dauert. Rückmeldungen aus der Bevölkerung zeigen den Be-darf an einem Fahrzeugplatz lediglich zum Ein- und Ausladen von schweren Waren auf, ohne dabei gleich eine Busse zu riskieren. Gleichermassen verhält es sich für Gewerbetreibende zum Zweck des Aus- oder Einladens von Material und Werkzeugen.

Der Postulant und die Mitunterzeichnenden fordern den Gemeinderat Horw deshalb auf zu prüfen, ob und auf welcher Fläche ein oder zwei Abstellplätze, jene Richtung Süden (See) bevorzugt möglichst nahe von der freien Fläche (Dorfplatz), für den Güterumschlag (Be- und Entladen) mit gebührenfreier Nutzung während eines kurzen Zeitraums zur Verfügung gestellt werden können. Die exakten Standorte und die entsprechenden Anpassungen wie Markierung und Signalisation werden mit dem Postulat bewusst offengelassen. Ein einziger Vor-behalt wird insoweit gemacht, als kein bestehender Parkplatz in der sog. Mittelzone der Kantonsstrasse zulasten der neu definierten Fläche aufgehoben werden soll. Dem Verkehrsregime der Stadt Luzern in der Winkelriedstrasse kommt insoweit keine Vorbildfunktion zu.

Der Postulant und die Mitunterzeichnenden danken dem Gemeinderat für die Kenntnis- und Entgegennahme sowie die weiteren Bemühungen.»

Zugehörige Objekte

Name
Postulat Nr. 2026-804 (PDF, 137 kB) Download 0 Postulat Nr. 2026-804