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Postulat Nr. 2025-799 von Maline Zimmermann, L20, und Mitunterzeichnenden: Erlass der Einbürgerungsgebühren für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in der Gemeinde Horw

Nummer
2025-799
Geschäftsart
Postulat
Status
Eingereicht
Datum
23. Mai 2025
Verfasser/Beteiligte
Zimmermann Maline (Erstunterzeichner/-in), Bezzola Leandro (Mitunterzeichner/-in), Bucher Lukas (Mitunterzeichner/-in), Fallet André (Mitunterzeichner/-in), Galbraith Sofia (Mitunterzeichner/-in), Heeb Jonas (Mitunterzeichner/-in), Lehner Larissa (Mitunterzeichner/-in), Luthiger Daniela (Mitunterzeichner/-in), Matter Frank (Mitunterzeichner/-in), Nater Eliane (Mitunterzeichner/-in), Schoch Francesca (Mitunterzeichner/-in), Steiger Urs (Mitunterzeichner/-in)
Beschreibung

Eingegangen am 23. Mai 2025

«Ein nicht unerheblicher Teil der Horwer Bevölkerung besitzt nicht das Schweizer Bürgerrecht – obwohl viele dieser Menschen seit Jahren in der Gemeinde leben, hier zur Schule gegangen sind, arbeiten, Steuern zahlen und zum gesellschaftlichen Leben beitragen. Besonders betroffen sind Jugendliche und junge Erwachsene, die in Horw aufgewachsen sind, jedoch nicht über das Bürgerrecht verfügen und deshalb von politischen Mitbestimmungsrechten ausgeschlossen sind.

Gerade für diese junge Generation, die oftmals hier sozialisiert wurde und sich mit der Gemeinde identifiziert, ist der fehlende Zugang zur politischen Mitgestaltung ein frustrierendes Erlebnis. Die Einbürgerung wäre der logische nächste Schritt in der Integration – doch die Kosten dafür stellen ein erhebliches Hindernis dar: In Horw müssen Einzelpersonen 1'700 Franken, Minderjährige 1'200 Franken, Ehepaare 1'800 Franken und Familien 2'000 Franken als Kostenvorschuss entrichten. Diese Beträge übersteigen oft die finanziellen Möglichkeiten von jungen Menschen, die in Ausbildung sind oder sich in der beruflichen Orientierung befinden.

Damit diese jungen Menschen nicht länger aufgrund ihrer finanziellen Situation von der Einbürgerung abgehalten werden, soll ihnen der Weg zur staatsbürgerlichen Teilhabe erleichtert werden.

Der Gemeinderat wird deshalb aufgefordert zu prüfen

  • für Kinder, die im Gesuch eines Elternteils einbezogen sind,
  • für Jugendliche
  • und für junge Erwachsene, die bei Einreichung des Gesuchs jünger als 25 Jahre sind,

auf die Erhebung einer Einbürgerungsgebühr zu verzichten oder diese zu verkleinern.

Dieser Schritt würde nicht nur ein wichtiges integrationspolitisches Signal setzen, sondern auch die demokratische Teilhabe junger, gut integrierter Menschen in Horw stärken und die Identifikation mit der Gemeinde langfristig fördern.

Besten Dank für die wohlwollende Bearbeitung unseres Anliegens.»

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Name
post799-25 (PDF, 49.01 kB) Download 0 post799-25