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Interpellation Nr. 2022-758 von Jonas Heeb, L20, und Mitunterzeichnenden: Auswirkungen des Steuergesetzes (Teilrevision 2025) des Kantons Luzern auf die Gemeinde Horw

Nummer
2022-758
Geschäftsart
Interpellation
Status
Beantwortet
Datum
28. November 2022
Verfasser/Beteiligte
Heeb Jonas (Erstunterzeichner/-in), Bucher Lukas (Mitunterzeichner/-in), Fallet André (Mitunterzeichner/-in), Galbraith Sofia (Mitunterzeichner/-in), Lehner Larissa (Mitunterzeichner/-in), Matter Frank (Mitunterzeichner/-in), Nater Eliane (Mitunterzeichner/-in), Peter Philipp (Mitunterzeichner/-in), Schemm Noel (Mitunterzeichner/-in), Schwegler Charlotte (Mitunterzeichner/-in), Steiger Urs (Mitunterzeichner/-in)
Beschreibung

Eingegangen am 28. November 2022
Schriftlich beantwortet am 9. Februar 2023

Am 18. November 2022 kommunizierte der Regierungsrat seine Pläne für die Änderung des Steuergesetzes auf das Jahr 2025. Ziel dieser Teilrevision sei es, natürliche Personen mit tiefen Einkommen und Familien zu entlasten. «Ferner soll die Attraktivität des Kantons Luzern für juristische Personen durch geeignete Massnahmen gestärkt werden»[1], da für juristische Personen höhere Steuern aufgrund des von der OECD angeordneten Mindeststeuersatzes zu erwarten sind. Tatsächlich sind Massnahmen für tiefe Einkommen vorhanden, es fällt jedoch schnell auf, dass der Grossteil der Steuererleichterungen Unternehmen und vermögenden Personen zugutekommen wird.

Betrachtet man nur die Verluste, so kostet die Revision den Kanton 95 Mio. Franken und die Gemeinden 117 Mio. Franken jährlich. Der Kanton plant, seine Ausfälle mit dem vom Kantonsrat beschlossenen Platzhalter von 40 Mio. Franken und den Mehreinnahmen durch die OECD-Mindeststeuer zu decken. Für die Gemeinden ist maximal ein Betrag von 20 Mio. Franken zur Abfederung vorgesehen, den Rest müssen sie selbst bezahlen.[2]

Es sei angemerkt, dass für die Zahlen noch keine Garantie gilt, da u. a. die Ausgestaltung der OECD-Mindeststeuer noch nicht abschliessend geklärt ist. Ausserdem geht die Änderung des Steuergesetzes erst in die Vernehmlassung und wird im nächsten Jahr wohl noch angepasst. Dennoch erklärt sich der Regierungsrat damit bereit, diese massiven Ausfälle in Kauf zu nehmen.

In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Unterstützt der Gemeinderat die Strategie, welcher der Kanton mit dieser Teilrevision des Steuergesetzes fahren will?
  2. Falls nein: Was wären die Bedingungen, dass der Gemeinderat diese Änderung mittragen würde?
  3. Wird sich der Gemeinderat an der Vernehmlassung beteiligen? Falls ja: Kann bereits gesagt werden, in welche Richtung sich die Stellungnahme bewegen wird?
  4. Gibt es bereits Abschätzungen oder Szenarien, wie stark die Gemeinde Horw von den Steuerausfällen betroffen sein könnte?
  5. Könnte die geplante Änderung des Steuergesetzes die Finanzplanung Horws in den nächsten Jahren bereits beeinflussen, beispielsweise durch Vorkehrungen für künftige Mindereinnahmen?
  6. Falls dem so wäre, welche Instrumente könnten dies sein?
  7. Wurde der Gemeinderat vorgängig (also vor dem 18. November 2022) durch den Kanton über die Gesetzesänderung informiert?
  8. Wie steht der Gemeinderat zu dem maximalen Betrag von 20 Mio. Franken, der den Gemeinden als Abfederung dienen soll?

Besten Dank für die Beantwortung unserer Fragen!

Fraktion
L20-Fraktion des Einwohnerrates

Zugehörige Objekte

Name
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Datum Sitzung