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Beherbergungsabgabe für nicht abgabepflichtige Betriebe

Wer Übernachtungen gegen Bezahlung für Gäste anbietet, muss eine Beherbergungsgebühr von 50 Rappen pro Person und Nacht bezahlen.

Hotels und bewilligungspflichtige Betriebe bezahlen diese Abgabe. Sie gilt aber auch für Anbietende von Ferienangeboten auf Bauernhöfen, Ferienwohnungen oder Übernachtungsplätzen für Wohnmobile. So regelt es das kantonale Tourismusgesetz. Ausgenommen sind Angebote der Plattform airbnb.com. Diese hat mit dem Kanton eine automatische Verrechnung vereinbart.

Die Gemeinde fordert die Abgabe ein und gibt sie dem Kanton weiter. Damit werden Massnahmen für die Förderung des Tourismus finanziert.

Keine Abgaben, wenn:

Keine Abgaben sind zu entrichten für die Beherbergung

  • bei Buchungen über Airbnb Plattform,
  • für Kindern unter 12 Jahren,
  • für Jugendliche unter 16 Jahren in Jugendherbergen,
  • für Militärpersonen sowie Angehörigen der Feuerwehr und des Zivilschutzes, die sich aus dienstlichen Gründen am Abgabeort aufhalten,
  • für Personen mit steuerrechtlichem Wohnsitz in Horw.

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