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Leumundszeugnis

Zur Ausstellung von Leumundszeugnissen fehlt im Kanton Luzern seit längerer Zeit eine gesetzliche Grundlage. Heute setzt sich ein "Leumundszeugnis" laut dem Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Luzern zusammen aus dem Handlungsfähigkeitszeugnis, einem Strafregisterauszug sowie einem Betreibungsregisterauszug. Mit diesen drei Dokumenten kann der einwandfreie Leumund nachgewiesen werden.

Das Leumundszeugnis bestätigt ausschliesslich die Niederlassung der betreffenden Person. Angaben über ihren Ruf sind nicht Bestandteil des Leumundszeugnisses. Das Leumundszeugnis kann bei Bedarf bei den Einwohnerdiensten bestellt werden. Siehe "Online-Dienste" unten auf dieser Seite).

Ein Handlungsfähigkeitszeugnis kann bei der KESB Luzern-Land
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Platz 10
6039 Root D4
Telefon 041 455 45 45
info@kesblula.ch bezogen werden

Ein Strafregisterauszug kann am Postschalter bestellt und bezahlt werden. Die Daten werden am Postschalter elektronisch erfasst und dem Schweizerischen Strafregister übermittelt. Der Auszug wird innert wenigen Tagen der Bestellerin/dem Besteller per Post zugestellt. Ein Strafregisterauszug kann auch online unter www.strafregister.admin.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. bestellt und bezahlt werden.

Ein Betreibungsregisterauszug kann online bestellt werden:

Oder Sie wenden sich an das:
Betreibungsamt Horw
Gemeindehausplatz 19
6048 Horw
Telefon 041 342 27 27

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