Beschluss Nr. 1408 Aufhebung Reglement Gemeindebeihilfen
- Nummer
- 1408
- Geschäftsart
- Beschluss
- Status
- Erledigt
- Datum
- 23. Oktober 2009
- Beschreibung
- Der Gemeinderat will die Gemeindebeihilfen für Ergänzungsleistungsbezüger aus Spargründen in den Bereichen AHV/IV und Mietzinsen aufheben. Diese freiwilligen Leistungen gibt es in keiner anderen Agglomerationsgemeinde. Horw kann damit rund 250‘000 Franken jährlich sparen. Der Einwohnerrat hat diese Aufhebung vor rund einem Jahr verlangt. „Das ist ein heikles Thema“, mahnt Jürg Luthiger (CVP) und beantragt die Aufhebung der AHV/IV-Beihilfen, aber die Weiterführung der Mietzinsbeihilfen, denn: „Auch die sozial Schwächeren haben Platz in Horw.“ Roland Bühlmann (SVP) rügt den Gemeinderat, dass die Aufhebung erst jetzt und erst noch rückwirkend auf anfangs 2009 beantragt wird, weil viele Betroffene mit diesem „Weihnachtsgeld“ rechnen. Die SVP votiert für Aufhebung der Gemeindebeihilfen, sieht aber als Kompensation die Schaffung eines Fonds für Härtefälle. Heidi Pieper (FDP) ist für die Aufhebung, Miriam Scammacca (L2O) dagegen für Weiterführung. Mit 22:6 stimmt das Parlament der Aufhebung der AHV/IV-Gemeindebeihilfen zu. Auf Antrag der GPK und von Robert Odermatt (SVP) wird aber ein einmaliger Betrag von 25‘000 Franken für die Linderung von Härtefällen in den Bereichen AHV/IV bewilligt. Bei den Mietzinsbeihilfen setzen sich CVP und L2O mit einem Kompromiss durch: Die Mietzinsbeihilfe wird nicht aufgehoben aber reduziert, nur noch 125 Franken für Einzelpersonen (heute 200) und 175 Franken für Ehepaare (heute 300). Das Geschäft muss an einer der nächsten Sitzungen des Einwohnerrates in zweiter Lesung behandelt werden.
Zugehörige Objekte
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