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Interpellation Nr. 551/2008 von Beatrice Heeb-Wagner, L2O und Mitunterzeichnenden: Bedarfsgerechte Tagesbetreuung für Kinder im Vorschulalter

Nummer
551/2008
Geschäftsart
Interpellation
Status
Erledigt
Datum
22. März 2008
Verfasser/Beteiligte
Beatrice Heeb-Wagner
Beschreibung
Interpellation Nr. 551/2008
Bedarfsgerechte Tagesbetreuung für Kinder im Vorschulalter
Heeb-Wagner Beatrice, L2O

Eingegangen am 22. März 2008
Beantwortet am 25. September 2008

Im Oktober 2002 genehmigte der Einwohnerrat den B & A 1194, Planungsbericht Tagesbetreuung für Kinder, mit der Minimal-Variante. Im darauf folgenden Jahr wurde die Tagesbetreuung im Rahmen eines Pilotprojektes eingeführt. Die Auswertung der dreijährigen Pilotphase wurde mit B & A 1325 im Juni 2006 im Einwohnerrat behandelt. Dabei wurde die definitive Einführung der Tagesbetreuung für Kinder nicht genehmigt, die Pilotphase wurde um drei weitere Jahre verlängert.

Seit fünf Jahren stehen der Gemeinde Horw jährlich 100'000 Franken – nach wie vor die Minimal-Variante – für die Unterstützung der Tagesbetreuung von Kindern in Kindertagesstätten (Kita) zur Verfügung, damit Elternbeiträge nach Sozialtarif gewährt werden können.

Es ist bekannt, dass die Nachfrage nach Kita-Plätzen in den vergangenen Jahren stark gestiegen ist. Trotz einigen Neueröffnungen in der Stadt Luzern führen die Kindertagesstätten lange Wartelisten. Dies betrifft auch Horw, denn 55 % der in Luzerner Kita betreuten Kinder wohnen nicht in der Stadt Luzern.

Horw positioniert sich als familienfreundliche Gemeinde, die mit Betreuungsangeboten das Verbinden von Familie und Arbeitswelt ermöglichen will. In diesem Zusammenhang interessiert es, wie bedarfsgerecht das Angebot in Horw ist und die Unterzeichnenden bitten den Gemeinderat, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie viele Horwer Kinder werden derzeit in Horwer Kindertagesstätten betreut?
  2. Wie viele Horwer Kinder werden in Kindertagesstätten in umliegenden Gemeinden betreut?
  3. Wie viele Eltern erhalten Unterstützung für die Kinderbetreuung durch die Gemeinde und nach welchen Kriterien?
  4. Wie viel müsste Horw investieren, damit aufgrund der aktuellen Zahlen und den bestehenden Kriterien alle Eltern in den Genuss von Gemeindebeiträgen kommen könnten?
  5. Die Gemeinde investiert derzeit rund 100'000 Franken pro Jahr in die Unterstützung der Kinderbetreuung in Kindertagesstätten. Welches ist der finanzielle Rückfluss (z.B. in Form von Steuereinnahmen, eingesparte Sozialhilfe)?
  6. Wie hoch ist der eigentliche Bedarf an Kita-Plätzen in Horw und wie viel Geld müsste die Gemeinde investieren, um den Bedarf mit einkommensabhängigen Elternbeiträgen zu decken.
  7. Besteht die Möglichkeit, dass sich die Gemeinde Horw am Pilotprojekt der Stadt Luzern zur Einführung von Betreuungsgutscheinen beteiligt?


Mitunterzeichnende:
Durrer Konrad, L2O
Scammacca Albisser Miriam, L2O
Schwegler Heiri, L2O
Stalder Jörg, L2O
Wyss Rita, L2O
Fraktion
L20-Fraktion des Einwohnerrates

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Datum Sitzung