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Dringliche Interpellation Nr. 550/2008 von Roger Jenni, FDP: Mobilfunkantennen-Bewilligungen

Nummer
550/2008
Geschäftsart
Dringliche Interpellation
Status
Erledigt
Datum
8. März 2008
Verfasser/Beteiligte
Roger Jenni
Beschreibung
Dringliche Interpellation Nr. 550/2008
Mobilfunkantennen-Bewilligungen
Jenni Roger, FDP

Eingegangen am 8. März 2008
Beantwortet am 13. März 2008

Das Luzerner Verwaltungsgericht hat die Beschwerde der Firma Sunrise Anfang Dezember 2007 gutgeheissen. Gemäss diesem Urteil darf die Mobilfunkantenne am geplanten Standort Stutzring in St. Niklausen realisiert werden, resp. muss von der Gemeinde neu beurteilt werden, d.h. mit höchster Wahrscheinlichkeit an diesem Ort bewilligt werden.

Die im direkten Zusammenhang stehende Volksinitiative zur Änderung des Bau- und Zonenreglementes des Vereins HIfuW wurde vom Einwohnerrat noch nicht abschliessend behandelt, da der Gemeinderat an der Einwohnerrat-Sitzung vom 21.06.2007 versprochen hatte, dem Einwohnerrat als Alternative einen Gegenvorschlag bis März 2008 zu unterbreiten.

Die so gegebenen Umstände werfen folgende Fragen an den Gemeinderat auf:

  • Hat die Gemeinde das Urteil an die nächsthöhere Instanz weitergezogen?
  • Welches sind oder waren die Gründe für einen Weiterzug resp. Verzicht?
  • Wie gedenkt der Gemeinderat mit dem angesprochenen Baugesuch weiter zu verfahren?
  • Gibt es aus der Sicht des Gemeinderates einen akzeptablen Alternativ-Standort oder hat der Gesuchsteller einen vorgeschlagen?
  • Liegen dem Gemeinderat zurzeit noch andere Baugesuche im Zusammenhang mit Mobilfunk zur Beurteilung vor?
  • Warum liegt dem Einwohnerrat der vom Gemeinderat versprochene Gegenvorschlag nicht zur Behandlung vor?
Fraktion
FDP-Fraktion des Einwohnerrates

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Datum Sitzung