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Beschluss Nr. 1340 Gemeindeordnung, 1. Lesung

Nummer
1340
Geschäftsart
Beschluss
Status
Erledigt
Datum
24. Mai 2007
Beschreibung
Der Einwohnerrat behandelt in 1. Lesung der Entwurf der neuen Gemeindeordnung, die per 1. Januar 2008 in Kraft treten soll.

In der Detailberatung werden folgende Beschlüsse gefasst:
  • Ein Antrag, nicht nur den Präsidenten oder die Präsidentin in das Amt zu wählen, sondern die übrigen vier Ratsmitglieder in die Ressorts Bildung, Bau, Finanzen und Soziales, wird abgelehnt.
  • Die Schulpflege wird mit 17:6 Stimmen weiterhin durch das Volk gewählt.
  • Erlass oder Änderung von Zonenplan über 2'000 m2 und Bau- und Zonenreglement unterliegen mit 23:0 Stimmen weiterhin der obligatorischen Volksabstimmung.
  • Der Erlass von Bebauungsplänen für Einkaufszentren mit einer Nettofläche über 6'000 m2 und für Fachmarktzentren mit einer Nettofläche über 10'000 m2 obliegt mit 22:0 Stimmen der obligatorischen Volksabstimmung.
  • Die Einführung eines konstruktiven Referendums wird mit 7:15 Stimmen abgelehnt.
  • Die Möglichkeit der Einreichung der Volksmotion durch 50 Stimmberechtigte wird mit 10:14 Stimmen abgelehnt.
  • Die Möglichkeit der Einreichung eines Volkspostulats durch 100 Stimmberechtigte wird mit 10:15 Stimmen abgelehnt.
  • Mit 13:8 Stimmen wird die vorgeschlagene Controllingkommission durch eine Geschäftsprüfungskommission (als Controllingkommission im Sinne von § 26 ff. Gemeindegesetz) ersetzt.
  • Das Leitbild der Gemeinde wird durch den Einwohnerrat erlassen.
  • Der Erlass und die Änderung von Bebauungsplänen verbleiben mit 21:0 Stimmen weiterhin beim Einwohnerrat.
  • Die Möglichkeit der Schaffung eines Kinder- und Jugendrates und der Einbringung von parlamentarischen Vorstössen wird mit 7:16 Stimmen abgelehnt.
  • Mit 18:6 Stimmen wird beschlossen, dass der Einwohnerrat zu Planungsinstrumenten und -berichten Bemerkungen anbringen kann.
  • Das Mindestpensum eines Gemeinderatsmitglieds wird mit 22:2 Stimmen auf 50 Prozent festgelegt.
  • Bei der Bestellung von gemeinderätlichen Kommissionen sind mehrheitlich die im Einwohnerrat vertretenen Parteien, die über Fraktionsstärke verfügen, zu berücksichtigen. Diese Parteien haben Anspruch auf mindestens eine Vertretung in jeder Kommission.
  • Die Geschäftsordnung der Schulpflege ist neu vom Gemeinderat zu genehmigen und dem Einwohnerrat zur Kenntnis zu bringen.
  • Die Aufzählung in der Gemeindeordnung, was alles im Schulpflegereglement geregelt werden soll, wird nicht abschliessend sondern offen formuliert.
  • Nachtragskredite brauchen bisher im Einzelfall je für einen Betrag bis zu 2 % des Ertrages der Gemeindesteuern, gesamthaft jedoch höchstens 5 % dieses Ertrages nicht verlangt zu werden. Mit 20:3 Stimmen wird der Betrag im Einzelfall auf bis zu 1 % festgelegt.
  • Die externe Revisionsstelle wird nicht durch den Gemeinderat sondern den Einwohnerrat bestimmt.
  • Der Voranschlag und die Festsetzung des Steuerfusses, wenn der Steuerfuss geändert wird, unterliegt mit 22:0 Stimmen wie bisher dem obligatorischen Referendum, in den übrigen Fällen dem fakultativen Referendum.

Der Einwohnerrat wird die Gemeindeordnung in einer 2. Lesung definitiv verabschieden, bevor dann diese den Stimmberechtigten zur Genehmigung unterbreitet wird.

Zugehörige Objekte

Datum Sitzung