Beschluss Nr. 1616 Reglement Preisgünstiger Wohnraum
- Nummer
- 1616
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 29. März 2018
- Beschreibung
- Der Einwohnerrat erklärte am 26. Januar 2017 die Gemeindeinitiative «Preisgünstiger Wohnraum in Horw» für gültig. Damit erhielt der Gemeinderat den Auftrag, dazu ein Reglement zu unterbreiten. Das Reglement sieht vor, dass die Gemeinde zum Erhalt und zur Förderung des preisgünstigen Wohnraumes verpflichtet ist, andererseits definiert es die Massnahmen, die für die allgemeine und individuelle Förderung von Wohnbauträgern zur Anwendung kommen können.
Zum Bericht und Antrag wurden folgende Änderungsanträge erstellt:
- Auf Antrag der GSK ist detailliert zu definieren, was die Gemeinde unter preisgünstig versteht, und dies in Bezug auf die Horwer Verhältnisse. Der Antrag wurde mit 17 zu 3 Stimmen bei 5 Enthaltungen abgelehnt.
- Der Antrag der L20 zum Umsetzungsstand des Planungsberichts Nr. 1544, Ziffer 3, Stellung zu nehmen, wurde mit 16 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.
- Auf Antrag der GPK sollen sowohl juristische als auch natürliche Personen als interessierte Wohnbauträger gelten. Der Antrag wurde mit 24 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung gutgeheissen
- Die Zahl der preisgünstigen Wohnungen soll gemäss Antrag der GPK zwar erhöht, aber nicht «stetig erhöht» werden. Der Änderungsantrag wurde mit 20 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen gutgeheissen.
- Der Antrag der SVP, die Schaffung von qualitativ gutem Wohnraum zu streichen, wird mit 20 zu 5 Stimmen abgelehnt.
- Der Antrag der L20, den Bestand der Wohnungen mit Kostenmiete jährlich zu überprüfen, wird 17 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt.
- Auf Antrag der GPK soll das Wort «zusätzlich» in den folgenden Satz eingefügt werden: «Das Angebot an preisgünstigem Wohnraum […] soll bis zum Jahr 2029 mindestens 100 Wohnungen zusätzlich umfassen.» Der Änderungsantrag wurde mit 16 zu 9 Stimmen gutgeheissen.
- Der FDP-Antrag auf Streichung des Artikels 5 „Materielle Zielsetzung“ wurde mit 16 zu 9 Stimmen abgelehnt.
- Die Zielsetzung der 100 zusätzlichen Wohnungen soll im fünf-Jahres-Rhythmus überprüft werden. Der Änderungsantrag der GPK wurde mit 16 zu 9 Stimmen gutgeheissen.
- Der Antrag von Markus Bieder (CVP), dass der Gemeinderat im Rahmen dieser Überprüfung die jährlichen Kosten inkl. Opportunitätskosten der laufenden Massnahmen nach diesem Reglement offen legt, wurde mit 19 zu 1 Stimme bei 5 Enthaltungen abgelehnt.
- Der Antrag der SVP, den Art 6 Bst. d „Bildung einer Arbeitsgruppe Preisgünstiger Wohnraum“ zu streichen, wurde mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
- Gemäss Antrag der GPK soll bei den individuellen Förderungsmassnahmen gestrichen werden, dass der Gemeinderat in Ausnahmefällen gemeindeeigene Grundstücke verkaufen kann. Die Änderung wurde mit 19 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung gutgeheissen.
- Auf Antrag der CVP bei den individuellen Fördermassnahmen in Art. 7 Abs. 1 einen neuen Bst. e „Erlass oder Reduktion einer allfälligen Mehrwertabgabe“ einzufügen, wurde mit 14 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt.
- Der GPK beantragt, dass eine «Kann-Formulierung» im folgenden Satz verwendet wird: «Die Gemeinde kann zur Verfolgung öffentlicher Interessen Bestimmungen über entsprechende Leistungen oder Verpflichtungen der interessierten Wohnbauträger in die Baurechtsverträge aufnehmen, …». Die Änderung wurde mit 21 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung gutgeheissen.
- Das Wort «dauerhaft» soll aus dem folgenden Satz gestrichen werden: « Zur Förderung des preisgünstigen Wohnraums kann der Baurechtszins dauerhaft herabgesetzt werden». Die Änderung wurde mit 19 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen gutgeheissen.
- Auf Antrag der GPK, den Passus „in der Regel“ wird ein Ausschreibungs- oder Einladungsverfahren durchgeführt zu streichen, wird mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.
- Auf Antrag der GPK soll bei geeigneten Grundstücken nicht ein Ausschreibungs- oder Einladungsverfahren, sondern nur ein Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden. Die Änderung wurde mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
- Die SVP beantragte, den Art. 13 Arbeitsgruppe Preisgünstiger Wohnraum ersatzlos zu streichen. Dies wurde mit 16 zu 9 Stimmen abgelehnt.
- Der Antrag der GSK, mindestens einen Vertreter einer neutralen Fachorganisation in die Arbeitsgruppe aufzunehmen, wurde mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.
Dem Bericht und Antrag wurde mit 20 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung in erster Lesung zugestimmt.
Zugehörige Objekte
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