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Interpellation Nr. 2018-681 von Caroline Wiezel, L20, und Mitunterzeichnenden: Videoüberwachung

Nummer
2018-681
Geschäftsart
Interpellation
Status
Beantwortet
Datum
21. März 2018
Verfasser/Beteiligte

Caroline Wiezel (Erstunterzeichner/in)
Peter Bucher (Mitunterzeichner/in)
Mario Fischer (Mitunterzeichner/in)
Pia Koefoed (Mitunterzeichner/in)
Nathalie Portmann (Mitunterzeichner/in)
Claudia Röösli (Mitunterzeichner/in)
Rita Wyss (Mitunterzeichner/in)

 

Beschreibung
Interpellation Nr. 2018-681
Videoüberwachung
Wiezel Caroline, L20, und Mitunterzeichnende

Eingegangen am 21. März 2018
schriftlich beantwortet am 14. Juni 2018

Anfangs 2018 wurden in der Spierunterführung (zwischen Spierkreisel und Ennethorw) zwei Überwachungskameras installiert. Laut dem Reglement Videoüberwachung der Gemeinde Horw vom 13. März 2008 muss die Liste der Videoinstallationen der Gemeinde Horw öffentlich frei zugänglich sein. Horw löst diese Forderung mit einer Liste auf der Horwer Website ein. Dort sind die Installationen in der besagten Unterführung jedoch nicht aufgelistet. Weitere Abklärungen haben ergeben, dass es sich dabei um Attrappen handelt.

Meine Fragen:
  1. Fallen Attrappen unter das oben genannte Reglement?
  2. Wie wird bei der Bewilligung von Überwachungskamera-Attrappen vorgegangen?
  3. Wer bewilligt solche Attrappen?
  4. Hat es noch mehr Attrappen, die durch die Gemeinde installiert wurden? Wenn ja, wo befinden sich diese?
Ich danke für die Kenntnisnahme und die baldige schriftliche Beantwortung schon im Voraus.
Fraktion
L20-Fraktion des Einwohnerrates

Zugehörige Objekte

Name
Schriftliche_Beantwortung_IP_681_Videouberwachung.pdf Download 0 Schriftliche_Beantwortung_IP_681_Videouberwachung.pdf
Datum Sitzung