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Motion Nr. 2017-288 von Nathalie Portmann, L2O, und Mitunterzeichnenden: Querungen Zentralbahn

Nummer
2017-288
Geschäftsart
Motion
Status
Abgeschrieben
Datum
3. April 2017
Verfasser/Beteiligte
Nathalie Portmann (Erstunterzeichner/in)
Peter Bucher (Mitunterzeichner/in)
Hannes Koch (Mitunterzeichner/in)
Pia Koefoed (Mitunterzeichner/in)
Claudia Röösli (Mitunterzeichner/in)
Caroline Wiezel (Mitunterzeichner/in)
Rita Wyss (Mitunterzeichner/in)
Beschreibung
Motion Nr. 2017-288
Querungen Zentralbahn
Portmann Nathalie, L2O, und Mitunterzeichnende

Eingegangen am 3. April 2017
abgeschrieben am 28. Juni 2018

Die Gleise der Zentralbahn stellen ein trennendes Element in der Gemeinde Horw dar. Für den motorisierten Verkehr sind trennende Hindernisse ohne grossen Aufwand umfahrbar, da das Netz entsprechend ausgebaut ist. Für den Veloverkehr ist dies nicht der Fall. Weiter muss mit den gewaltigen Bauvorhaben in Horw Zentrum, Horw Mitte und Luzern Süd zusätzliches Verkehrsaufkommen bewältigt werden. Jede Person, die aufs Velo umsteigt, bedeutet weniger Verkehr für jene, die mit dem Auto unterwegs sein müssen. Deshalb muss den Velofahrenden eine möglichst attraktive Verkehrsinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden.

2015 konnte der Gemeinderat das revidierte Richtkonzept Querungen zb zur Kenntnis nehmen. Im Konzept kommen die Verkehrsingenieure von TEAMverkehr zum Schluss, dass zusätzlich zu den bestehenden Niveauübergängen und zusätzlich zu einer mit dem Velo befahrbaren Unterführung beim Bahnhof, eine Unterführung im Bereich des Schappe-Areals zweckmässig wäre.

Inzwischen hat der Einwohnerrat Horw beschlossen, die Unterführung beim Bahnhof nicht für den Veloverkehr auszubauen. Damals wurde damit argumentiert, dass die Variante der Unterführung in der Wegmatt ausreichen wird beziehungsweise besser sei. 2017 wurde nun – unter anderem weil der Gemeinderat die Wegmatt-Unterführung dem Rat nicht in Einheit mit der Zonenplanänderung vorgelegt hat und zu befürchten war, dass die Unterführung überhaupt nicht gebaut wird – die Zonenplanänderung zurückgewiesen.

Weil auch zur Diskussion steht, dass die bestehenden Niveauübergänge aufgrund des kurzen neuen 7 ½-Minuten-Taktes aufgehoben werden, steht auf Boden der Gemeinde Horw plötzlich nur noch eine Querung zur Verfügung: die Ringstrasse. Diese Unterführung ist gefährlich und wird von den Velofahrenden und den Fussgängern nur ungern benutzt. Das Trottoir ist schmal und es gibt zusätzlich noch seitlichen Konflikt mit dem Lift. Auch für die Kinder handelt es sich hier um einen sehr unsicheren Schulweg. Überhaupt ist fraglich, ob diese Unterführung auch künftigen gesetzlichen Vorgaben standhält.

Wir fordern, dass es auf der Strecke vom Bahnhof bis zur Krienserstrasse mindestens eine weitere Unterführung neben der Ringstrasse für Velos und Fussgänger gibt. Der Gemeinderat soll in einem Bericht und Antrag vorstellen, wo diese Querung(en) idealerweise sind und wie sie finanziert werden. Falls sich die Wegmatt als ideal erweist, dann muss die Umzonung und die Querung in der gleichen Einwohnerratssitzung behandelt werden.
Fraktion
L20-Fraktion des Einwohnerrates

Zugehörige Objekte

Datum Sitzung