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Interpellationsantwort «Airbnb: Auswirkungen des neuen Stadtluzerner Reglements über die Kurzzeitvermietung auf Horw»

2. Juli 2026
Der Gemeinderat sieht derzeit keine Hinweise darauf, dass Kurzzeitvermietungen zu einem relevanten Entzug von Wohnraum in Horw führen.

Einwohnerrat Marc Wiest (Die Mitte) wollte vom Gemeinderat wissen, wie viele Wohnungen oder Zimmer in Horw jährlich über Plattformen wie Airbnb vermietet werden und ob daraus ein regulatorischer Handlungsbedarf entsteht.

Seit 2022 werden über Airbnb jährlich zwischen 3'085 und 5'718 Logiernächte verzeichnet. Im Jahr 2025 entfielen davon 5,7 Prozent auf die insgesamt 100'331 erfassten Logiernächte in Horw.

Nach Einschätzung des Gemeinderats gibt es derzeit keine Anzeichen dafür, dass die Kurzzeitvermietung dem Wohnungsmarkt in relevantem Ausmass Wohnraum entzieht. Entsprechend besteht aktuell kein Bedarf für zusätzliche Regulierungen wie eine Kontingentierung oder eine Registrierungspflicht. Der Gemeinderat wird die weitere Entwicklung jedoch aufmerksam verfolgen.

Zur Interpellation | zur Antwort des Gemeinderats

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