Regierungsrat weist Beschwerden gegen Umzonung im Gebiet Seefeld ab
An der Urnenabstimmung vom 3. März 2024 beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Horw eine Teilrevision der Ortsplanung. Ausgenommen von der bereits erfolgten Genehmigung durch den Regierungsrat war eine in der Ortsplanungsrevision enthaltene Umzonung im Gebiet der Seebucht Horw. Dagegen wurden Beschwerden eingereicht, die der Regierungsrat nun behandelt hat. Er kommt zum Schluss, dass die Beschwerden abzuweisen sind.
Die beschlossene Umzonung in die Zone für öffentliche Zwecke und die Zone für Sport- und Freizeitanlagen ist recht- und zweckmässig. Die Transformation des Gebiets Seefeld ist im öffentlichen Interesse und in den kommunalen Planungsinstrumenten und Konzepten hinreichend verankert. Neben dem geplanten Ausbau des Strandbads und der Sport- und Erholungsanlagen erfolgt eine Vervollständigung sowie Aufwertung eines grösseren zusammenhängenden Naherholungsgebiets an der Horwer Seebucht für die Bevölkerung.