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Beschluss Nr. 1513 Reglement Steuerausgleichsfonds

Nummer
1513
Geschäftsart
Beschluss
Datum
23. Januar 2014
Beschreibung
Mit einem neuen Reglementes sollen Grundlagen geschaffen werden, mit einmaligen, ausserordentlichen Steuererträgen von mehr als 1 Mio. Franken pro Jahr und Einzelfall einen Fonds zu speisen. Damit können starke Schwankungen der Steuereinheiten vermieden werden.

Die mit der dringlichen Motion Nr. 281/2013 von Urs Rölli, FDP, verlangte Ergänzung des Reglementsentwurfes mit der Möglichkeit einer Standortpromotion für Bildung in Horw wird abgelehnt. Der Inhalt der Motion ist unbestritten, die Mehrheit des Einwohnerrates sieht aber andere Möglichkeiten der Finanzierung als eine Entnahme aus dem Steuerausgleichsfonds.

Mit 20:6 Stimmen wird das Reglement beschlossen. Der Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum.

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