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Dringliche Interpellation Nr. 619/2013 von Rita Wyss, L2O, und Mitunterzeichnenden: Vollzug des Aussichtsschutzreglements im Bereich der Seestrasse

Nummer
619/2013
Geschäftsart
Dringliche Interpellation
Status
Beantwortet
Datum
18. Januar 2013
Verfasser/Beteiligte

Rita Wyss, L2O (Erstunterzeichner/in)
Peter Bucher, L2O (Mitunterzeichner/in)
Konrad Durrer, L2O (Mitunterzeichner/in)
Hannes Koch , L2O (Mitunterzeichner/in)
Claudia Röösli Schuler, L2O (Mitunterzeichner/in)
Heiri Schwegler, L2O (Mitunterzeichner/in)

Beschreibung
Dringliche Interpellation Nr. 619/2013
Vollzug des Aussichtsschutzreglements im Bereich der Seestrasse
Wyss Rita, L2O, und Mitunterzeichnende

Eingegangen am 18. Januar 2013
Dringlichkeit am 24. Januar 2013 mit 5:21 Stimmen abgelehnt
Beantwortet am 21. März 2013

Ende September 2012 ist die im Aussichtsschutzreglement vorgesehene einjährige Übergangsfrist abgelaufen und damit dem Gemeinderat als Exekutivbehörde endgültig die Aufgabe erwachsen, den fristgerechten Vollzug des vom Einwohnerrat erlassenen Reglements zu garantieren.

Entlang der Seestrasse zwischen dem Winkel und der Ortmatt hatten bis zum Jahresende rund 80 % der Grundstückbesitzer dem Reglement Folge geleistet. Einige wenige scheinen jedoch die Konfrontation zu suchen. Je länger dieser Widerstand nicht geahndet wird und sich damit die vollständige initiale Durchsetzung des Reglements verzögert, umso mehr entsteht der Eindruck, es fehle dem Gemeinderat am nötigen politischen Willen und umso schwieriger wird es werden, künftig das Reglement durchzusetzen.

Bereits im Januar wird das Baudepartement alle Grundstückbesitzer auf die Bestimmung hinweisen, dass bis Ende Februar alle Hecken auf eine Höhe von 1.20 m zurückzuschneiden sind. Es ist absehbar, dass in Anbetracht der beschriebenen, scheinbar noch ungeahndeten Verstösse gegen das Reglement, die Durchsetzung dieser Bestimmung mühsam werden wird.

Um dem Eindruck entgegenzuwirken, es mangele dem Gemeinderat am Willen, seinen Auftrag wahrzunehmen, bitte ich ihn um die Beantwortung der folgenden Fragen.
  1. Wann hat der Gemeinderat ein Konzept zum Vollzug des Aussichtsschutzreglements erarbeiten lassen?
  2. Welche Massnahmen sieht dieses Konzept zu welchen Zeitpunkten vor?
  3. Wie viele Grundstückbesitzer haben um die Gewährung eines Sichtschutzes mit höheren Pflanzenbeständen nachgesucht?
  4. Wie vielen dieser Gesuche wurde entsprochen?
  5. Wie viele Grundstückbesitzer hatten nach Ablauf der Übergangsfrist ihre Hecken nicht auf die maximal tolerierte Höhe von 1.50 m zurückgeschnitten?
  6. Wann hat der Gemeinderat darauf reagiert?
  7. Hat der Gemeinderat die säumigen Grundstückbesitzer inzwischen gemahnt?
  8. Wann sind gegen gemahnte Grundstückbesitzer Verfügungen und Anträge auf Ersatzvornahme (Rückschnitt der Hecken auf 1.20 m) an den Regierungsstatthalter vorgesehen?
  9. Welche andere Massnahmen hat der Gemeinderat ergriffen oder geplant?
  10. Wie beabsichtigt der Gemeinderat künftig den Aussichtsschutz der Seestrasse mit einem vertretbaren personellen Aufwand sicherzustellen?
Ich hoffe, dass mit der Beantwortung dieser Interpellation für alle Betroffenen die dringend nötige Klarheit geschaffen werden kann.
Fraktion
L20-Fraktion des Einwohnerrates

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