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Dringliche Interpellation Nr. 616/2012 von Heiri Schwegler, L2O, und Mitunterzeichnenden: Stirnrüti - nach der Abstimmung und der Befragung - wie weiter?

Nummer
616/2012
Geschäftsart
Dringliche Interpellation
Status
Beantwortet
Datum
14. Dezember 2012
Verfasser/Beteiligte
Heiri Schwegler (Verfasser/in)
Beschreibung
Dringliche Interpellation Nr. 616/2012
Stirnrüti – nach der Abstimmung und der Befragung – wie weiter?
Schwegler Heiri, L2O, und Mitunterzeichnende

Eingegangen am 14. Dezember 2012
Beantwortet am 24. Januar 2013

Die Stimmbevölkerung hat über zwei Liegenschaftsverkäufe sehr differenziert befunden: Sie entschied sich gegen den Verkauf des Grundstücks auf der Stirnrüti und stimmte dem Verkauf des Baufelds G beim Kreisel Bahnhof zu. Zudem hat der Gemeinderat eine Abstimmungsanalyse veranlasst, über die der Einwohnerrat informiert werden sollte. Die L2O will vom Gemeinderat wissen, welche Schlussfolgerungen der Gemeinderat aus der Befragung zieht und welche weiteren Schritte er mit dem Stirnrüti-Grundstück plant. Deshalb die folgenden Fragen:
  1. Wie interpretiert der Gemeinderat die Umfrage und welches Vorgehen/welchen Auftrag leitet er daraus ab?
  2. Hatte der Gemeinderat mittlerweile Kontakt mit der Alfred Müller AG?
  3. Was plant die Alfred Müller AG?
  4. Welche neuen Zielsetzungen hat sich der Gemeinderat für das eigene Grundstück gesetzt?
  5. Im BZR sind folgende Ziele für die beiden Grundstücke beschrieben: besonders gute Einpassung ins Orts- und Landschaftsbild, hohe Qualität in Architektur, Freiraum und Erschliessung, Berücksichtigung der Naturschutzwerte und des Waldrandes, Einbezug der Naturobjekte und des Aussichtspunktes. Ist der Gemeinderat auch der Meinung, dass es an dieser landschaftlich exponierten Lage notwendig ist, einen Gestaltungsplan über beide Parzellen zu erstellen, damit diese anspruchsvollen Ziele erreicht werden können?
  6. Ist ein Gestaltungsplanwettbewerb für den Gemeinderat auch eine Option, damit die Basis für eine rechtlich korrekte Umsetzung vorhanden ist?
  7. Wie kann die hintere Parzelle erschlossen werden, ohne dass das Gemeindegrundstück in "Mitleidenschaft" gezogen wird?
  8. Welche Massnahmen sieht der Gemeinderat vor, damit allfällige Bauten auf dem gemeindeeigenen Gebiet nicht in das Hochpreissegment steigen?
  9. Wird die Baurechtsabgabe in einem allfälligen Bericht und Antrag als eine wirkliche Variante ausgearbeitet und geprüft? Wenn nein, weshalb nicht?
  10. Welche Voraussetzungen müssen für den Gemeinderat gegeben sein, damit das Grundstück für Wohnbaugenossenschaften ausgeschrieben werden kann?
Besten Dank im Voraus für die Beantwortung der Fragen.

Mitunterzeichnende:
Bucher Peter, L2O
Durrer Konrad, L2O
Koch Hannes, L2O
Meier Claudia, L2O
Wyss Rita, L2O
Fraktion
L20-Fraktion des Einwohnerrates

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Datum Sitzung