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Dringliche Interpellation Nr. 607/2011 von Heiri Schwegler, L2O, und Mitunterzeichnender: Bestes Gemeindeland auf der Stirnrüti verkaufen im Schnellverfahren?

Nummer
607/2011
Geschäftsart
Dringliche Interpellation
Status
Erledigt
Datum
4. November 2011
Verfasser/Beteiligte
Heiri Schwegler (Verfasser/in)
Beschreibung
Dringliche Interpellation Nr. 607/2011
Bestes Gemeindeland auf der Stirnrüti verkaufen im Schnellverfahren?
Schwegler Heiri, L2O, und Mitunterzeichnende

Eingegangen am 4. November 2011
Beantwortet am 17. November 2011

Die Ausschreibung des gemeindeeigenen Grundstückes Nr. 1650 in der Stirnrüti hat die L2O hinsichtlich Zeitpunkt und Tempo sehr überrascht und auch irritiert. Deshalb bitten wir den Gemeinderat, folgende Fragen zu beantworten:
  1. Wieso hat der Gemeinderat ausgerechnet das von Grösse und Lage her bedeutendste Landstück vor der Planungsdebatte des Planungsberichtes Liegenschaftspolitik (B+A Nr. 1428) im Einwohnerrat zum Verkauf ausgeschrieben (Di., 27. September)? Waren grundsätzliche Diskussionen des Parlaments (Vertretung des Souveräns) so unwichtig, dass sie gar nicht abgewartet werden mussten?
  2. Auf welcher Grundlage konnte der Gemeinderat eine Verkaufsdokumentation erstellen, ohne dass ihm die zukünftige Strategie des Einwohnerrates bekannt war?
  3. Seit wann ist die Gemeinde Horw bereits Besitzerin von Bauland auf der Stirnrüti und was war bisher damit beabsichtigt?
  4. Es ist bekannt, dass die Grundbesitzerin (Parzelle 265) bisher gegenüber der Gemeinde nicht sehr kooperativ war. Warum nun dieses Eilzugstempo, indem alle Karten auf einen raschen gemeinsamen Landverkauf gesetzt wurden? Wurden im Voraus die nötigen Absicherungen für eine konstruktive Zusammenarbeit eingeholt?
  5. Welche Vereinbarungen wurden vor der Ausschreibung mit dem privaten Verkäufer getroffen?
  6. Von der Ausschreibung bis zur Abgabe der Angebote blieben lediglich rund 20 Tage Zeit. Gab es Rückmeldungen wegen dieser knapp bemessenen Zeit?
  7. Wer profitiert beim eingeschlagenen Tempo des Landverkaufs? Wer kann (nicht) "mithalten"? Von welcher minimalen (und maximalen) Kaufsumme können Interessierte – beispielsweise eine Baugenossenschaft – aus Sicht des Gemeinderates ausgehen?
  8. Kann die Gemeinde Horw kaufinteressierten mittelständischen Paaren oder Familien mit dem Verkauf des Stirnrütilandes in Aussicht stellen? Wie teuer wird konkret eine Vierzimmerwohnung auf dem heutigen Stirnrüti-Gemeindeland?
  9. Wie stellt der Gemeinderat neben der Jury ein seriöses Auswahlverfahren sicher?
  10. Wer setzt die Jury zusammen und wie wird diese personell zusammengesetzt sein?
  11. Wird die Jury beide Parzellen bewerten oder nur jene des Gemeindegebietes?
  12. Wer hat die Kriterien zuhanden der Jury zusammengestellt und wie sehen diese Kriterien aus?
  13. Wie sehen die Berechnungen im Vergleich zwischen Verkauf und Baurecht aus?
  14. Für Nichteinhaltung der Rahmenbedingungen wird eine Konventionalstrafe von Fr. 400‘000 vertraglich vereinbart. Wirkt diese Vereinbarung in Anbetracht des möglichen Investitionsvolumens nicht etwas sonderbar?
  15. Es gibt in der Schweiz Gemeinden, die eigenes Land nur mit Vorkaufsrecht verkaufen. Wird diese oder eine ähnliche Option vom Gemeinderat auch geprüft?
Im Voraus besten Dank!

Mitunterzeichnende:
Wyss Rita, L2O
Fraktion
L20-Fraktion des Einwohnerrates

Zugehörige Objekte

Datum Sitzung