Dringliche Motion Nr. 266/2010
Besoldungsregelung Schulpflege
Zemp Thomas, CVP
Eingegangen am 29. Dezember 2010
Dringlichkeit mit 11:15 Stimmen am 20. Januar 2011 abgelehnt
Teilweise überwiesen und gleichzeitig als erledigt abgeschrieben am 26. Mai 2011
Im Rahmen der Vorlage des B+A Nr. 1434, Budget 2011, beantragte der Gemeinderat dem Einwohnerrat, die Besoldung der Schulpflege von bisher ca. 45'000.00 auf neu 85'000.00 Franken zu erhöhen.
Dieser Antrag fand im Rat keine Mehrheit. Als Begründung für die Ablehnung wurde hauptsächlich die fehlende Entscheidungsgrundlage genannt. Es wurde aber signalisiert, dass durchaus eine Bereitschaft vorhanden ist, das Thema Anfang 2011 im Rahmen einer separaten Botschaft zu diskutieren, so dass eine allfällige Anpassung rückwirkend auf den 1. Januar 2011 oder zeitgleich mit dem neuen Schuljahr erfolgen kann.
Mit vorliegender Motion wird der Gemeinderat beauftragt, das Schulpflegereglement im Sinne des nachfolgenden Entwurfes zu überarbeiten und dem Einwohnerrat zur Beratung vorzulegen. Im Rahmen des gleichen B+A soll auch über die Höhe des Budgetkredites beraten werden.
Art. 3 Entschädigung
- Der Einwohnerrat stellt der Schulpflege jährlich einen Budgetkredit zur Verfügung, mit dem die Besoldung und Entschädigung aller Schulpflegemitglieder abgegolten wird.
- Die einzelnen Schulpflegemitglieder werden mit einer Jahrespauschale, entsprechend den ihnen zugeteilten Aufgaben, besoldet und entschädigt.
- Die Zuweisung von Aufgaben, Besoldung und Entschädigung an die einzelnen Schulpflegemitglieder erfolgt durch Mehrheitsbeschluss der Schulpflege.
- Die minimale Besoldung und Entschädigung eines Mitgliedes beträgt 8 % des Budgetkredits.
- Das für die Schule zuständige Mitglied des Gemeinderates, welches von Amtes wegen Mitglied der Schulpflege ist, wird nicht zusätzlich zum Gemeinderatspensum besoldet und entschädigt.