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Räumung von Grabstätten

30. November 2020
Auf dem Friedhof müssen gewisse Gräber bis Ende Januar geräumt werden. Die betroffenen Angehörigen der Verstorbenen werden nicht persönlich informiert, die Friedhofverwaltung steht aber zur Verfügung.

Auf dem Friedhof Horw müssen folgende Gräber bis spätestens Ende Januar 2021 geräumt sein:

  • Erdbestattungsreihengräber der Bestattungsjahre bis 2000
  • Urnenreihengräber der Bestattungsjahre bis 2005
  • Plattengräber der Bestattungsjahre bis 2000

Die Angehörigen der Verstorbenen werden gebeten, die Grabdenkmäler und Pflanzen bis zum erwähnten Zeitpunkt zu entfernen.

Nach Ende Januar 2021 verfügt die Friedhofverwaltung über die nicht entfernten Grabdenkmäler und Pflanzen. Die Friedhofverwaltung dankt für die Einhaltung des Räumungstermins. Sollten Sie Fragen zu Bestattungen oder Friedhofangelegenheiten haben, steht Ihnen die Friedhofverwaltung unter 041 349 12 58 gerne zur Verfügung.

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