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Preisgünstiger Wohnraum

Die Gemeinde Horw hat die Aufgabe,

  • den Erhalt und die Förderung des preisgünstigen Wohnraumes in der Gemeinde Horw und
  • die Zusammenarbeit der Gemeinde mit den in Horw tätigen interessierten Wohnbauträgern und deren Organisationen

zu regeln.

Das beinhaltet gemäss dem Reglement Preisgünstiger Wohnraum:

  • den Erhalt und die Schaffung eines ausgewogenen und nachhaltig ausgerichteten Angebots an preisgünstigem Wohnraum,
  • die Unterstützung von interessierten Wohnbauträgern durch individuelle Fördermassnahmen
  • die verdichtete Nutzung von Grundstücken durch interessierte Wohnbauträger im Sinne der kommunalen Boden- und Wohnpolitik,
  • die Institutionalisierung und Verbesserung der Zusammenarbeit mit den interessierten Wohnbauträgern und deren Organisationen.

 

Die bisher getätigten Fördermassnahmen:
 

Baugenossenschaft Pilatus

Allmendstrasse 8 - 14, 6048 Horw

67 Wohnungen

Gewährung von selbständigem und dauerndem Baurecht zu vergünstigten Konditionen an Grundstück Nr. 2020 im Eigentum der Gemeinde
von 2018 bis 2117

Solidarbürgschaften
von 2020 bis 2035

 

Baugenossenschaft Steinengrund

Gemeindehausplatz 24, 6048 Horw

23 Wohnungen

Gewährung von selbständigem und dauerndem Baurecht zu vergünstigten Konditionen an Grundstück Nr. 2020 im Eigentum der Gemeinde
von 2013 bis 2112

Solidarbürgschaften von Gemeinde
von 2014 bis 2029

 

Baugenossenschaft Familie

Gemeindehausplatz 26,6048 Horw

17 Wohnungen

Gewährung von selbständigem und dauerndem Baurecht zu vergünstigten Konditionen an Grundstück Nr. 2020 im Eigentum der Gemeinde
von 2013 bis 2112

 

Stiftung Betagtenzentrum

Kantonsstrasse 65, 6048 Horw

38 Wohnungen

Gewährung von selbständigem und dauerndem Baurecht zu vergünstigten Konditionen an Grundstück Nr. 355 im Eigentum der Gemeinde
von 1977 bis 2067

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