Betreibungsamt
Gehört zum Departement: Finanzdepartement
Kernaufgaben des Betreibungsamts Horw sind die Durchführung von Betreibungen und die Zwangsvollstreckung von Geldforderungen. Es erteilt zudem Auskünfte, etwa zu Betreibungsregistereinträgen.
Organisatorisch ist für das Betreibungsamt nicht die Gemeinde Horw, sondern der Kanton Luzern verantwortlich. Das Betreibungsamt Horw untersteht dem Bezirksgericht Kriens.
Die gängigen Betreibungsformulare sowie die Vorlage für die Zivilklage sind betreibungsaemter-zentralschweiz.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. verfügbar.
Kontakt
BetreibungsamtGemeindehausplatz 19
6048 Horw
041 342 27 27 (nur am Nachmittag)
info@betreibungsamt-horw.ch
Öffnungszeiten
- Montag, Mittwoch: 9.30 –11.45 Uhr und 13.00 –18.00 Uhr
- Dienstag, Donnerstag: 9.30 –11.45 Uhr Uhr und 13.00 –17.00 Uhr
- Freitag, 7.30 –14.30 Uhr
Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach Absprache möglich.
Während den Betreibungsferien (sieben Tage vor und sieben Tage nach Ostern und Weihnachten sowie vom 15. Juli bis 31. Juli) gelten reduzierte Öffnungszeiten von 7.30 bis 12 Uhr.
Personen
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
| Name | Verantwortlich | Telefon |
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| Name | Beschreibung |
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